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Vernehmlassung 2008/30: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV) · 28 Seiten
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Art. 32 Gesuch
Das Gesuch muss mindestens folgende Angaben und Belege enthalten:
a. Zweck, rechtliche Form und wirtschaftliche Grundlage der Platzierungsorganisation;
b. Personalien und berufliche Qualifikationen der Leiterin oder des Leiters sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
c. Konzept zur Auswahl der Pflegeeltern;
d. Konzept zur Abklärung der Eignung eines Betreuungsplatzes im Einzelfall;
e. Konzept zur fachlichen Unterstützung der Pflegeeltern;
f. Konzept für die Zusammenarbeit mit den Eltern, soweit diese nicht aufgrund einer Verfügung der zuständigen Behörde ausgeschlossen ist;
g. Konzept für das Vorgehen bei Umplatzierungen und bei der Rückkehr in die Herkunftsfamilie;
h. Konzept zur Aus- und Weiterbildung der Pflegeeltern;
i. falls die Organisation Platzierungen in akuten Krisensituationen anbieten will: Konzept zur Abklärung der Eignung von Pflegeeltern zur Betreuung von Kindern in akuten Krisensituationen;
j. Finanzplan, Angaben zu den Tarifen und Versicherungsnachweise;
k. Strafregisterauszug der Leiterin oder des Leiters sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
l. wenn es sich bei der Platzierungsorganisation um eine juristische Person handelt: Statuten und Organe.
Art. 33 Bewilligung
Die Bewilligung enthält insbesondere folgende Angaben:
a. wieweit die Organisation Kinder mit besonderen Bedürfnissen platzieren darf;
b. ob die Organisation Betreuungsplätze für Platzierungen in akuten Krisensituationen anbieten darf.
c. die mit dem Gesuch eingereichten Konzepte und Pläne;
d. die Rechte und Pflichten der Platzierungsorganisation (Art. 34, 44-53).