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Vernehmlassung 2008/30: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV) · 28 Seiten

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Art. 32 Gesuch

Das Gesuch muss mindestens folgende Angaben und Belege enthalten:

a. Zweck, rechtliche Form und wirtschaftliche Grundlage der Platzierungsorganisation;

b. Personalien und berufliche Qualifikationen der Leiterin oder des Leiters sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

c. Konzept zur Auswahl der Pflegeeltern;

d. Konzept zur Abklärung der Eignung eines Betreuungsplatzes im Einzelfall;

e. Konzept zur fachlichen Unterstützung der Pflegeeltern;

f. Konzept für die Zusammenarbeit mit den Eltern, soweit diese nicht aufgrund einer Verfügung der zuständigen Behörde ausgeschlossen ist;

g. Konzept für das Vorgehen bei Umplatzierungen und bei der Rückkehr in die Herkunftsfamilie;

h. Konzept zur Aus- und Weiterbildung der Pflegeeltern;

i. falls die Organisation Platzierungen in akuten Krisensituationen anbieten will: Konzept zur Abklärung der Eignung von Pflegeeltern zur Betreuung von Kindern in akuten Krisensituationen;

j. Finanzplan, Angaben zu den Tarifen und Versicherungsnachweise;

k. Strafregisterauszug der Leiterin oder des Leiters sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

l. wenn es sich bei der Platzierungsorganisation um eine juristische Person handelt: Statuten und Organe.

Art. 33 Bewilligung

Die Bewilligung enthält insbesondere folgende Angaben:

a. wieweit die Organisation Kinder mit besonderen Bedürfnissen platzieren darf;

b. ob die Organisation Betreuungsplätze für Platzierungen in akuten Krisensituationen anbieten darf.

c. die mit dem Gesuch eingereichten Konzepte und Pläne;

d. die Rechte und Pflichten der Platzierungsorganisation (Art. 34, 44-53).