Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 27 Seiten
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2.2. Erläuterungen zur Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem:
1. Phase der Umsetzung
In diesem Kapitel werden die Bestimmungen erläutert, die für die erste Phase der Inbetriebnahme des VIS vorgesehen sind, d. h. für die Phase ohne das neue nationale Visumsystem. Die Artikel, die sich lediglich auf das nationale Visumsystem beziehen, sind in dieser Verordnung nicht mehr aufgeführt. Dabei handelt es sich um die Artikel 3, 10 und 21 der oben erläuterten Verordnung.
Einige Artikel müssen sich ausserdem auf das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich beziehen, also auf das System, in dem aktuell die Daten über die schweizerischen Visa enthalten sind. Bestimmte Punkte sind zurzeit zudem bereits im BGIAA und in der ZEMIS-Verordnung geregelt. Es ist somit nicht nützlich, hier eine bereits bestehende Regelung zu übernehmen.
Diese Verordnung wird bei Inbetriebnahme des C-VIS in Kraft treten und wird durch die Verordnung unter Punkt 2.1. total revidiert, sobald das neue nationale Visumsystem in Betrieb genommen wird, voraussichtlich im Jahr 2011.
1. Kapitel Gegenstand und Begriffe
Art. 1 Gegenstand
In diesem Artikel wird der Gegenstand der vorliegenden Verordnung geregelt. Nur das C-VIS wird darin behandelt.
Art. 2 Begriffe
Dieser Artikel entspricht dem unter Punkt 2.1. erläuterten Artikel 2.
2. Kapitel Datenübermittlung ans C-VIS, VISION-Büro und VIS-Mail
Art. 3 Datenübermittlung ans C-VIS
Dieser Artikel beschreibt, wie die im Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich erfassten Daten ans C-VIS übermittelt werden.
Art. 4 Das VISION-Büro
Artikel 4 betrifft das VISION-Büro, das vom BFM im Rahmen der Schengen-Assoziierung eingerichtet wurde und seit dem 5. Dezember 2008 im Einsatz ist.
Es wird auf die Erläuterungen zu Artikel 5 unter Punkt 2.1. verwiesen.
Art. 5 VIS-Mail
Dieser Artikel entspricht Artikel 6 der unter Punkt 2.1. erläuterten Verordnung.