Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 27 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 23Fedlex · Erläuternder Bericht
4. Kapitel Berechtigung zum Online-Zugang
Art. 9 Online-Abfrage des C-VIS
In Artikel 9 wird genau geregelt, welche Dienststellen Daten des C-VIS online abfragen können. Er konkretisiert Artikel 109a AuG.
Dieser Artikel entspricht genau Artikel 11 der Verordnung, die bei Inbetriebnahme des nationalen Visa-Informationssystems in Kraft treten wird. Es wird auf die Erläuterungen zu diesem Artikel unter Punkt 2.1. verwiesen.
5. Kapitel Datenkategorien für die Abfrage des C-VIS Artikel 10–12
Die Artikel 10, 11 und 12 dieses Kapitels entsprechen wörtlich den Artikeln 12, 13 und 14 des 5. Kapitels der unter Punkt 2.1. erläuterten Verordnung.
6. Kapitel Berechtigung zum Zugang zum C-VIS über die zentrale Zugangsstelle Artikel 13–17
In diesem Kapitel wird der Zugang der Bundes- und Kantonsbehörden zu den Daten des C-VIS über die Einsatzzentrale fedpol im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten geregelt. Das Kapitel entspricht inhaltlich dem 5. Kapitel der unter 2.1. erläuterten Verordnung.
7. Kapitel Datenbearbeitung, Datensicherheit und Aufsicht
1. Abschnitt Datenbearbeitung
Art. 18 Bearbeitungsgrundsatz
Nur die schweizerischen Behörden können die Daten, die sie erfasst haben und die ans C-VIS übermittelt wurden, ändern. Dieser Artikel entspricht Artikel 20 der unter Punkt 2.1. erläuterten Verordnung.
Art. 19 Löschung der Daten
Dieser Artikel entspricht genau Artikel 22 der unter Punkt 2.1. erläuterten Verordnung.
Art. 20 Datenqualität
Dieser Artikel sieht vor, dass das BFM unverzüglich informiert werden muss, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von den schweizerischen Behörden erfasste Daten des C-VIS unrichtig sind. Das BFM unternimmt unverzüglich die erforderlichen Schritte, sobald ihm unrichtige Daten oder eine unrechtmässige Datenbearbeitung zur Kenntnis gebracht