Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 27 Seiten

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1.2. Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale

Visumsystem

Diese Verordnung stellt eine Totalrevision der Verordnung unter Punkt 1.1 dar. Die bereits bestehende Verordnung ist mit den Bestimmungen zum neuen nationalen Visumsystem zu ergänzen. Es muss detailliert festgelegt werden, welche Behörden die Daten des neuen nationalen Visumsystems erfassen werden und welche sie abfragen können.

2. Erläuterungen zu den Verordnungen

Ziel dieses Vernehmlassungsverfahrens ist eine definitive Verordnung, die sowohl die Bestimmungen zum C-VIS als auch jene zum nationalen Visumsystem enthält. Mit dem neuen nationalen Visumsystem soll die Interoperabilität mit dem C-VIS verbessert werden. Deshalb wird diese Verordnung zuerst erläutert.

2.1. Erläuterungen zur Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem

1. Kapitel Gegenstand und Begriffe

Art. 1 Gegenstand

In diesem Artikel wird der Gegenstand der vorliegenden Verordnung geregelt. Sowohl das C-VIS als auch das nationale Visumsystem werden darin behandelt.

Art. 2 Begriffe

In diesem Artikel werden zur besseren Verständlichkeit die Begriffe aufgenommen, die in der Verordnung wiederholt verwendet werden. Es geht insbesondere darum, die Anwendung N-VIS zu definieren. Es wird auch eine Definition der Begriffe «Drittstaat», «Schengen-Staat» und «Dublin-Staat» geliefert.

Die Begriffsbestimmungen zum C-VIS und zum nationalen Visumsystem finden sich in den Artikeln 109a Absatz 1 und 109b Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)9. Der Begriff der zentralen Zugangsstelle wird in Artikel 109a Absatz 4 AuG bestimmt.

2. Kapitel Verantwortung für das nationale Visumsystem, Architektur des nationalen Systems, VISION-Büro und VIS-Mail

Art. 3 Verantwortung für das nationale Visumsystem

In diesem Artikel wird das Bundesamt für Migration (BFM) als das für das neue nationale Visumsystem verantwortliche Organ bezeichnet. Es wird angegeben, welche Aufgaben mit der Verantwortung für das System hauptsächlich verbunden sind.

9 SR 142.20, Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 2009 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung und des Beschlusses über das Visa-Informationssystem (VIS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands), BBl 2009 4245.