Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 27 Seiten
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Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 2009 angekündigt. Die für die Verwirklichung des VIS-Projekts erforderlichen Mittel sind im für Schengen und Dublin reservierten Kredit von 141,8 Millionen Franken des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements für die Periode 2008–2012 enthalten. Dasselbe gilt für die Mittel für die Inbetriebnahme der Informationssysteme sowie die Ausbildung der Botschaften. Die entsprechenden Mittel sind im Budget sowie in der Finanzplanung vorgesehen. Die hier erläuterten Verordnungen haben somit keine finanziellen Auswirkungen.