Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten

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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009

4 ZWEITWOHNUNGEN IM KANTONALEN RICHTPLAN

4.1 Richtplanrelevanz

Aufgrund ihrer Bedeutung für die überkommunale Raum- und Siedlungsentwicklung ist die Thematik der Zweitwohnungen, namentlich in den Tourismusgebieten, richtplanrelevant. Die Behandlung der Thematik im kantonalen Richtplan sichert die erforderliche überkommunale Abstimmung von Regelungen zu Zweitwohnungen sowie die Koordination mit dem Angebot der touristischen Transportanlagen, dem abgeleiteten touristischen Angebot, der Verkehrserschliessung und der Versorgungsinfrastruktur. Die kantonale Richtplanung gibt zu Handen der Regionen und der Gemeinden die wesentlichen Elemente und Anforderungen an die raumrelevante Zweitwohnungspolitik vor und schafft die erforderlichen Handlungsspielräume für die nachfolgenden Planungen auf regionaler und kommunaler Stufe.

Der kantonale Richtplan bezeichnet die Gebiete, für die eine regionale Zweitwohnungspolitik zu definieren ist und legt die übergeordneten Ziele und Grundsätze des Kantons zu den Zweitwohnungen sowie konkrete Mindestanforderungen an eine regionale und kommunale Zweitwohnungspolitik fest. Er bezeichnet die hiefür erforderlichen Schritte.

4.2 Mindestinhalte

Nachstehend sind die Themen aufgelistet, welche die Kantone mit erheblichen Anteilen an touristischen Zweitwohnungen in ihrem Richtplan zu behandeln haben. Die Kantone sind frei, zu den im Richtplan bezeichneten Gebieten inhaltlich und allenfalls gebietsspezifisch weitergehende Vorgaben zu machen, als es die Planungshilfe vorsieht.

Der kantonale Richtplan enthält zum Thema Zweitwohnungen folgende Aussagen:

A) Die Bezeichnung der Gebiete mit überkommunal abzustimmender Regelung

B) Die Ziele, Grundsätze und Strategien zur überkommunal abgestimmten Zweitwoh-

nungsentwicklung

C) Den Auftrag und die Inhalte des überkommunal abgestimmten touristischen Ent-

wicklungskonzepts

D) Die Voraussetzungen zur Genehmigung von überkommunal abgestimmten kommu-

nalen Regelungen durch den Kanton E) Die Vollzugsfristen zur Umsetzung

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