Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten

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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009

3 VORGEHEN UND GRUNDSÄTZE ZUR METHODIK

Die Planungshilfe verfolgt vier Absichten:

Thematik auslegen und fokussieren: Auf der Grundlage einer inhaltlichen Auslegeordnung und Abgrenzung zu anderen räumlich relevanten Politikbereichen soll die Planungshilfe den betroffenen Kantonen Anhaltspunkte zu zweckmässigen Regelungen zur Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung geben.

Auftrag konkretisieren: Die Planungshilfe konkretisiert den generellen Auftrag, wie die Kantone über die Raumplanung, insbesondere mit dem Instrument des kantonalen Richtplans sowie mit weiteren Massnahmen eine mit den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung übereinstimmende Entwicklung der Zweitwohnungen sicher stellen können. Die Planungshilfe zeigt auch auf, dass die Raumplanung integrierter Teil einer verschiedene Bereiche umfassenden Politik im Umgang mit der Zweitwohnungsthematik ist.

Anforderungen an die Richtplanung festlegen: Die Planungshilfe legt die Mindestanforderungen an die kantonale Richtplanung dar. Sie enthält darüber hinaus auch Ideen zur Konkretisierung und Umsetzung auf der regionalen und kommunalen Ebene.

Die Gebiete mit möglichem raumplanerischen Handlungsbedarf ermitteln: Damit sich die

Kantone bei der Ermittlung von Gebieten mit einem möglichen raumplanerischen Handlungsbedarf auf gesamtschweizerisch abgestimmte Grundlagen abstützen können, enthält die Planungshilfe im Anhang eine Übersicht über die Gebiete mit einem hohen Bestand und einem hohen Anteil an Zweitwohnungen am Wohnungsbestand (Karte siehe Anhang).

3.1 Raumplanerische Massnahmen als integrierter Bestandteil einer Zweitwohnungspolitik

Die meisten in der Praxis bisher eingesetzten Regelungen im Bereich der Zweitwohnungen wie Kontingentierungen oder Anteilsregelungen zielen auf die Begrenzung des Zuwachses an Zweitwohnungen. Mit diesen Regelungen wird die Problematik jedoch nur punktuell angegangen und greift als Strategie zur Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung zu kurz.

Eine wirkungsvolle Strategie muss die Thematik der Zweitwohnungen in den Gesamtzusammenhang der nachhaltigen Entwicklung eines Ferienortes bzw. einer Tourismusregion stellen und somit breiter angelegt sein. Nebst Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungszuwachses müssen auch Massnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich (z.B. Lenkungsabgaben) unerwünschter Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild, Boden- und Wohnungsmarkt für Einheimische sowie Massnahmen zur Förderung der «warmen» (=bewirtschafteten) Betten Bestandteil einer umfassenden und in sich kohärenten Strategie sein. Mit einer breit abgestützten Strategie können namentlich auch die volkswirtschaftlichen Vorteile aus dem Bestand und dem Zuwachs von Zweitwohnungen effektiver und auf Dauer genutzt werden.