Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten

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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009

2 GEGENSTAND DER PLANUNGSHILFE

Gegenstand der Planungshilfe sind die touristischen Zweitwohnungen.

Abb. 1: Definition des Begriffs «touristische Zweitwohnung»

Erst- oder Hauptwohnungen Zweitwohnungen

Als Erst- oder Hauptwohnungen gelten:

… Wohnungen, die von Ortsansässigen Jede Wohnung, die nicht als Erst- oder

genutzt werden (Eigentümer oder in Miete). Hauptwohnung gilt, ist eine Zweitwohnung. Ortsansässige sind Personen mit zivilrecht-

Zweitwohnungen werden nach Zweck und lichem Wohnsitz nach Art. 23 ZGB.

Belegungsdauer unterschieden in:

… Wohnungen, die durch am Ort oder in der

Region Berufstätige oder in Ausbildung

stehende Personen mit einer Aufenthalts-

bewilligung bewohnt werden.

Nicht-touristische Zweitwohnungen Touristische Zweitwohnungen

(selbstgenutzte und/oder vermietete) a) selbstgenutzte (nicht bewirtschaftete)

Zweitwohnungen im Besitz von Personen mit Zweitwohnungen, die von den Eigen-

Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde, die tümern zu Urlaubszwecken selbst genutzt vorwiegend aus beruflichen Gründen werden. Sie können gelegentlich an

gehalten werden. Bekannte oder Freunde vermietet oder Diese Zweitwohnungen befinden sich kostenlos zur Verfügung gestellt werden. grösstenteils in den bevölkerungsstarken

Zentren und sind Teil eines grösseren

Wohnungsbestandes.

b) touristisch bewirtschaftete

Zweitwohnungen, die mehrheitlich und auf Dauer einer kommerziellen Vertriebsorganisation oder einem Reservationssystem einer Tourismusorganisation zur

touristischen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Vor dem Hintergrund einer räumlichen Differenzierung bestehen drei grundsätzlich unterschiedliche raumplanerische Problemstellungen:

Fall 1: Touristische Zweitwohnungen in Tourismusgebieten Diese Zweitwohnungen entstehen primär durch die Nachfrage in Tourismusgebieten resp. Tourismusregionen mit einem breiten Angebot touristischer Infrastruktur (z. B. touristische Transportanlagen, Wanderwege, Sport-, Erholungs- und Wellness-Einrichtungen).