Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten
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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009
4.1 Lenkungsabgabe
Kurzbeschrieb Als einmalige Lenkungsabgaben gelten Abgaben, welche vom Pflichtigen auf den
neugeschaffenen Zweitwohnungen in Form einer einmaligen Leistung erhoben werden mit dem Ziel, dass weniger Zweitwohnungen gebaut werden.
Erfahrung Das Konzept der Lenkungsabgaben kommt in verschiedener Form vor und ist vor al-
lem auf Bundesebene verschiedentlich statuiert worden, bisher allerdings nicht spezifisch zur Thematik Zweitwohnungsbau oder mit dem Ziel, die Erstellung von Zweitwohnungen zu reduzieren.
In der Praxis sind noch keine solchen Lenkungsabgaben erhoben worden. Verschiedene Gemeinden prüfen derzeit eine Einführung oder haben eine solche bereits der Stimmbevölkerung vorgelegt (Davos, Stampa).
Zielerfüllung Kernwirtschaft? Die Lenkungsabgabe kann zu einer Stärkung der Kernwirt-
schaft des Tourismus beitragen, sofern die Mittel aus der Abgabe dafür eingesetzt werden.
Zweitwohnungen? Beschränkt; Ziel wird unterstützt, indem durch die Belastung mit der Lenkungsabgabe die Bereitschaft zum Bau von Zweitwohnungen reduziert wird. In Orten mit einer sehr zahlungskräftigen Käuferschaft ist die Wirkung sehr bescheiden.
Erstwohnungen? Mit der Lenkungsabgabe können preisgünstige Erstwohnungen gefördert werden.
Empfehlungen Die Einführung einer Lenkungsabgabe kann empfohlen werden, weil sie zur Stärkung
der Kernwirtschaft des Tourismus und zur Förderung von Erstwohnungen beitragen kann.
Anmerkungen Gemäss Gutachten Auer6 ist die Einführung einer Lenkungsabgabe grundsätzlich zu-
lässig. Es gibt jedoch noch keine Gerichtsentscheide, welche diese Auffassung bestätigen.
Die Höhe der Lenkungsabgabe muss auf den Wert der Liegenschaft abgestimmt werden.
6Auer, Andreas: Die rechtliche Zulässigkeit einer Lenkungsabgabe auf Zweitwohnungen am Beispiel
der Landschaft Davos. Rechtsgutachten. Genf 2008
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