Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten
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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009
1.2 Nutzungsprivilegierung hotelmässige Nutzung / bewirtschaftete Betten
Kurzbeschrieb Bei der Realisierung von Gastgewerbebetrieben oder bewirtschafteten Betten in be-
stimmten Bauzonen werden bestimmte Nutzflächen bei der Ausnützungsberechnung nicht angerechnet (Nutzungsziffer-Privilegierung).
Erfahrungen Die Massnahme wird bei Hotels seit längerem eingesetzt.
Noch keine Erfahrung bei ‚nur’ bewirtschafteten Betten. Hier gilt es besondere Absicherungen zu treffen für den Zeitpunkt, wenn eine Bewirtschaftung nicht mehr gesichert ist.
Gemäss geltender Rechtsprechung sind Nutzungsziffer-Privilegierungen von über 25 % unter anderem aufgrund der Rechtsgleichheit problematisch («Spezialzone» innerhalb einer Zone, Charakter einer Punktzone).
Zielerfüllung Kernwirtschaft? Ja
Zweitwohnungen? Ja. Das Zweitwohnungspotenzial wird verkleinert.
Erstwohnungen? Nein
Empfehlungen Sorgfältige Auswahl der dazu geeigneten Zonen ist erforderlich.
Klare Definition der bei der Nutzungsziffer-Berechnung nicht angerechneten Nutzflächen.
Keine Anwendung bei ‚bewirtschafteten Betten’, welche nur in ein Vermietungssystem eingebunden sind und unterschiedliche Eigentümer haben.
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