Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten

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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009

Kantons sind im kantonalen Richtplan die Voraussetzungen zur Genehmigung der Nutzungsplanungen der Gemeinden innerhalb des im Richtplan bezeichneten Gebietes festzuhalten.

Stichwort Inhalt

ˆ Zielwerte Zweitwohnun- Die Zielwerte der jährlichen Entwicklung und/oder einem Plafond für gen die Gemeinde sind bekannt. Die Zielwerte basieren auf einem allfälligen Verteilschlüssel des bezeichneten Gebietes. Anzurechnen sind alle neuen Zweitwohnungen (neu erstellte und durch Umwandlung geschaffene Zweitwohnungen).

ˆ Bedingungen Einzonun- Die Bedingungen für Einzonungen im Zusammenhang mit bewirtschafgen teten und – sofern noch vorgesehen – nicht bewirtschafteten Zweitwohnungen sind abschliessend bekannt und gebietsbezogen abgestimmt. Soweit konzeptionell vorgesehen, können die Bedingungen innerhalb eines Gebietes variieren.

ˆ Bedingungen für Um- Die Bedingungen, unter welchen Voraussetzungen Hotels oder Teile nutzungen von Hotels davon in Zweitwohnungen umgenutzt werden können, sind bekannt und Erstwohnungen in und gebietsbezogen abgestimmt. Ebenfalls bekannt sind die Bedin-Zweitwohnungen gungen, unter welchen Voraussetzungen Erstwohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden können.

Eine solche Umwandlung ist im Grundsatz nur möglich, wenn zumindest eine teilweise Bewirtschaftung sichergestellt ist.

ˆ Massnahmen zu Guns- Es ist aufgezeigt, wie die Sicherung und Bereitstellung von wirtschaftten von Wohnraum für lich tragbarem Wohnraum für Ortsansässige in der Gemeinde erfolgt. Ortsansässige Ist keine spezifische Massnahme vorgesehen, ist nachzuweisen, dass diesbezüglich kein Handlungsbedarf besteht.

ˆ Grundsätze zu Aus- Für Gemeinden mit Ausgleichsmassnahmen ist festgelegt, wie sie diegleichsmassnahmen se innerhalb des vom Kanton bezeichneten Gebietes anwenden.

4.7 Vollzugsfristen ˆ Die Kantone halten in ihren Richtplänen die Frist für den Vollzug der überkommunalen Planung und der Umsetzung auf Stufe der kommunalen Nutzungsplanung fest. ˆ Die Kantone halten im Richtplan die Ersatzmassnahmen im Falle der Nichteinhaltung der Fristen fest. ˆ Die Kantone erlassen allfällige Übergangsregelungen.

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