Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten
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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009
1 AUSGANGSLAGE
Zu einem attraktiven touristischen Bettenangebot in Ferienorten und Tourismusregionen gehört ein ausreichendes und, in Bezug auf Grösse und Ausstattung, differenziertes Angebot im Bereich der Zweitwohnungen. Die hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen, ihre im Vergleich zur Hotellerie insgesamt sehr tiefe Bettenauslastung und die unerwünschten Folgen, die mit einer Zersiedelung der Erholungslandschaft verbunden sind, stellen ganz besondere Herausforderungen an die kommunale, regionale und kantonale Raumplanung in Tourismusgebieten.
Einer starken Entwicklung im Zweitwohnungsbau steht je nach Interessenlage eine ganz unterschiedliche Wahrnehmung der damit verbundenen Auswirkungen gegenüber: Die lokale Bauwirtschaft befürchtet, ohne starken Zweitwohnungsbau ein wichtiges Standbein ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage zu verlieren. Die Hotellerie sieht sich durch einen zunehmenden Umnutzungsdruck in ihrer Existenz gefährdet. Die einheimische Bevölkerung ist bei der Wohnungssuche hohen Boden- und Mietpreisen ausgesetzt. Für die touristischen Gäste ausserhalb der Hauptsaison wird das Ortsbild von ausgedehnten Wohnquartieren mit geschlossenen Fensterläden bestimmt. Die Natur- und Erholungslandschaft schliesslich, das Grundkapital des Tourismus, wird durch die «Verhäuselung» beeinträchtigt und banalisiert.
Die Nachfrage nach Zweitwohnungen beschränkt sich nicht nur auf die Tourismuszentren. Die Attraktivität der Zentren strahlt auch auf die umliegenden Gemeinden aus. Werden in einer Gemeinde Massnahmen getroffen so hat dies Auswirkungen auf die benachbarten Gemeinden. Zur Steuerung der Zweitwohnungsentwicklung bedarf es deshalb einer Abstimmung innerhalb eines funktional definierten, regionalen Raumes. Dabei sollen auch die Fragen behandelt werden, wie die so genannten «kalten Betten» längerfristig verringert und zu Gunsten der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eine höhere Auslastung des Bettenangebotes erreicht werden kann.
Die Kantone tragen gemäss Bundesverfassung die Hauptverantwortung in der Raumplanung. Sie bestimmen in den Grundzügen die erwünschte Raumentwicklung. Sie sorgen dafür, dass die unterschiedlichen und sich zum Teil widersprechenden räumlichen Interessen gegenseitig abgestimmt und auf die Raumentwicklungsziele des Bundes und des Kantons ausgerichtet sind. Für diese Aufgaben verfügen die Kantone über das Instrument des kantonalen Richtplans. Der Bund prüft die kantonalen Richtpläne und genehmigt sie, wenn sie mit dem Raumplanungsgesetz und dem übrigen Bundesrecht entsprechen sowie die Planungen des Bundes und der Nachbarkantone berücksichtigen.
Die räumliche Entwicklung in Tourismusregionen - und damit verbunden die Entwicklung im Zweitwohnungsbau - berühren übergeordnete Anliegen der Raumordnung. Festlegungen des Kantons zu den raumrelevanten Aspekten der angestrebten touristischen Entwicklung sind deshalb im kantonalen Richtplan aufzunehmen. Wie weit ein raumplanerischer Regelungsbedarf bei den Zweitwohnungen besteht und welche Regelungen zweckmässig und notwendig sind, muss vor dem Hintergrund der bisherigen und der erwünschten räumlichen und touristischen Entwicklung festgelegt werden.