Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten

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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009

VORWORT

Eine nachhaltige räumliche Entwicklung in den Tourismusgebieten ist die zentrale Voraussetzung für eine hohe touristische Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit im Standortwettbewerb der Ferienorte und –regionen. Dazu gehört insbesondere eine geordnete Entwicklung im Zweitwohnungsbau. Die hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen und der begrenzte und empfindliche Landschafts- und Siedlungsraum in den Tourismusgebieten schaffen besondere Herausforderung an die Raumplanung auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene.

Massnahmen der Raumplanung im Bereich des Zweitwohnungsbaus sollen dazu beitragen,

dass die Erholungslandschaft vor unzweckmässiger Überbauung verschont sowie die Siedlungsqualität erhalten und gefördert wird. Zudem soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Bereichen des touristischen Bettenangebotes, namentlich zwischen den Zweitwohnungen und der Hotellerie bestehen bleiben. Der Nachfrage nach Erstwohnungen durch Einheimische soll ein angemessenes Angebot gegenüber gestellt werden.

Die touristische Attraktivität eines Ferienortes ist von der Attraktivität einer Region abhängig.

Kommunale raumplanerische Massnahmen zur Lenkung im Zweitwohnungsbau bedürfen deshalb der zweckmässigen Verknüpfung mit übergeordneten regionalen und kantonalen Massnahmen. Mit dem Instrument des kantonalen Richtplans wird die Thematik des Zweitwohnungsbaus in den Gesamtzusammenhang der Vorstellungen des Kantons über die Siedlungs-, Wirtschafts- und Landschaftsentwicklung gestellt. Es kann so eine räumlich koordinierte Entwicklung in den touristischen Regionen erreicht werden.

Das Bundesamt für Raumentwicklung hat zusammen mit Vertretern von kantonalen Fachstellen und den betroffenen Bundesstellen sowie Experten aus dem Bereich Tourismus nach Lösungen gesucht, die in den vorliegenden Entwurf eingeflossen sind. Die Planungshilfe zeigt den Kantonen auf, wie sie in der kantonalen Richtplanung die Entwicklung im Zweitwohnungsbau behandeln können und enthält darüber hinaus Vorschläge zu möglichen regionalen und kommunalen Massnahmen für die Umsetzung der Vorgaben des kantonalen Richtplans.

Als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller hat der Bundesrat im Jahre 2007 eine Ergänzung des Raumplanungsgesetzes (RPG) vorgeschlagen1 und diese auch im Vernehmlassungsentwurf zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes vom Dezember 20082 aufgenommen. Die Planungshilfe stimmt sowohl mit dem Gesetzesentwurf überein als auch mit dem heute geltenden Raumplanungsgesetz. Die eidgenössischen Volksinitiativen «Schluss mit uferlosem Bau von Zweiwohnungen!» und «Raum für Mensch und Umwelt (Landschaftsinitiative)»3 haben deutlich gemacht, dass aus Sicht einer breiteren Öffentlichkeit ein dringender raumplanerischer Handlungsbedarf besteht, dem mit der Planungshilfe Rechnung getragen werden soll.

1 Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, siehe Botschaft vom 4. Juli 2007. Siehe Bundesblatt vom 31.07.2007, http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/index0_31.html.

2 Siehe Art. 28 des Vernehmlassungsentwurfs zum Bundesgesetz über die Raumentwicklung (REG).

3 Erstere Initiativen wurden eingereicht am 18. Dezember 2007, Letztere am 14. August 2008.