Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht

Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009

Zweitwohnungen Als Zweitwohnungen gelten Wohnungen, welche von Nicht-Ortsansässigen

benutzt werden.11 Als Zweitwohnungen gelten auch alle Wohnungen, welche nach dem Erlass von nutzungsplanerischen Massnahmen zur Förderung des Erstwohnungsbaus und zur Einschränkung des Zweitwohnungsbaus aufgrund einer entsprechenden Baubewilligung uneingeschränkt auch von Nicht-

Ortsansässigen genutzt werden dürfen.12

touristisch Als touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen gelten Wohnungen, die ausbewirtschaftete schliesslich und auf Dauer einer anerkannten kommerziellen Vertriebsorgani-Zweitwohnungen sation oder einem Reservationssystem einer Tourismusorganisation zur ge-

werbsmässigen touristischen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Belegung hat mindestens 120 Tage zu umfassen.

Altrechtliche Wohnun- Als altrechtliche Wohnungen gelten all jene Wohnungen, welche vor dem Ergen lass von nutzungsplanerischen Massnahmen zur Förderung des Erstwoh-

nungsbaus und zur Einschränkung des Zweitwohnungsbaus in der betreffenden Gemeinde rechtmässig erstellt worden sind und keine Erstwohnungsverpflichtung aufweisen.

11Bei der Verwendung des Begriffs «Erstwohnung» wird vielfach nicht zwischen den Erstwohnungen mit

einer Nutzungsverpflichtung und den altrechtlichen Wohnungen unterschieden, welche effektiv von Ortsansässigen benutzt werden, aber auch ohne weiteres der Zweitwohnungsnutzung zugeführt werden könnten (keine Nutzungsverpflichtung). Darauf basieren meist auch die Angaben bezüglich dem Verhältnis Erstwohnungen/Zweitwohnungen in einzelnen Kantonen oder Gemeinden.

12Vielfach werden auch jene altrechtlichen Wohnungen zu den Zweitwohnungen gezählt, welche mit

keiner Erstwohnungsverpflichtung belegt sind und effektiv von Nichtortsansässigen genutzt werden.

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