Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten

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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009

4.4 Ziele, Grundsätze und Strategien zur überkommunal abgestimmten Zweitwohnungsentwicklung

Die Kantone formulieren in ihren Richtplänen Ziele, Grundsätze und Strategien zu mindestens folgenden Themen. Den Unterschieden zwischen den einzelnen Tourismusgebieten soll dabei Rechnung getragen werden.

Stichwort Inhalt

ˆ Umgang mit Bauzonen- Aussagen zur Beanspruchung von Nutzungsreserven für Zweitwohreserven, Einzonungen nungen und für Um- oder Einzonungen für Zweitwohnungen. Insbesondere ist festzulegen, unter welchen – sofern überhaupt vorgesehen

– Voraussetzungen Um- und Einzonungen im Zusammenhang mit Zweitwohnungen möglich sind.

ˆ Zweitwohnungsbestand Generelle oder gebietsspezifische Aussagen zu Zielgrössen und zur und Erstellung neuer Entwicklung des Zweitwohnungsbestandes.

Zweitwohnungen Generelle oder gebietsspezifische Aussagen, unter welchen Voraussetzungen neue Zweitwohnungen erstellt werden können.

ˆ Umnutzungen von Ho- Aussagen, unter welchen Voraussetzungen Hotels oder Teile davon in tels und von Erstwoh- Zweitwohnungen umgewandelt werden können.

nungen in Zweitwoh- Aussagen, wie der Umnutzungsdruck auf Erstwohnungen aufgefangen nungen wird.

ˆ Bestehende Regelungen Aussagen, wie allfällig bestehende Regelungen der Gemeinden in die Zweitwohnungen neue überkommunale Betrachtung einzubinden sind. Dabei ist der Planbeständigkeit Beachtung zu schenken.

Aussagen, welche bestehenden Regelungen und Massnahmen weiterhin angewendet werden können und welche mit Blick auf die neuen Regelungen als nicht mehr wirksam bzw. zweckmässig betrachtet werden.

ˆ Vor- und Nachteilsaus- Aussagen, nach welchen Prinzipien allfällige Vor- und Nachteile im gleich Zusammenhang mit der Regelung von Zweitwohnungen überkommunal auszugleichen sind.

4.5 Auftrag und Inhalte des überkommunalen touristischen Entwicklungskonzepts

Für die im kantonalen Richtplan bezeichneten Gebiete werden touristische Entwicklungskonzepte erarbeitet. Der Kanton bezeichnet die hiefür verantwortlichen Träger. Das touristische Entwicklungskonzept hat in den Grundzügen folgendes darzulegen:

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