Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 33 Seiten
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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Planungshilfe Zweitwohnungen Entwurf April 2009
3.2 Handlungsbedarf feststellen
Als zentrales Kriterium für die Feststellung eines raumplanerischen Handlungsbedarfs zur Regelung der Zweitwohnungsentwicklung gilt die Ausgewogenheit im Verhältnis zwischen Erstwohnungen und Zweitwohnungen. Das Verhältnis ist dann nicht mehr ausgewogen, wenn:
die Zweitwohnungen zunehmend das Landschafts- und Ortsbild beeinträchtigen,
die Immobilienpreise unverhältnismässig hoch sind und / oder stark ansteigen,
der Bau von Zweitwohnungen einen grossen Teil der vorhandenen Bauzonenreserven beansprucht,
es für Einheimische sehr schwierig ist, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden,
ein hoher Anteil «kalter Betten» die touristische Attraktivität und die Wirtschaftlichkeit des touristischen Angebotes beeinträchtigen und
die Infrastrukturkosten (Neubau, Betrieb und Werterhalt) in den Gemeinden und in der Region unverhältnismässig hoch sind bzw. stark ansteigen.
Der Anteil der Zweitwohnungen am kommunalen Wohnungsbestand ist somit ein wichtiger,
aber nicht der einzige Massstab, wenn raumplanerischer Handlungsbedarf festgestellt werden soll. In Bezug auf dieses Kriterium wird häufig die Schwelle eines Zweitwohnungsanteils von mehr als 30% genannt. Mit einem Anteil über 50% dürfte ein Handlungsbedarf bereits in hohem Masse gegeben sein.
3.3 Überkommunale Betrachtung
Zweitwohnungen werden nicht nur in den Gemeinden nachgefragt, in denen sich die touristischen Anlagen konzentrieren. Beispielsweise sind billigere Bodenpreise und noch verfügbare Bauzonenreserven mit ein Grund für die Verlagerung der Zweitwohnungsnachfrage in die umliegenden Gemeinden. Ein raumplanerisch wirkungsvoller Umgang mit Zweitwohnungen muss sich folglich an einem funktional definierten Raum orientieren. Eine rein kommunale Betrachtungsweise genügt nicht.
Massgebend für eine Gebietsbezeichnung sind somit die funktionalen bzw. die touristischen Zusammenhänge in einer touristischen Region. Die zweckmässige Abgrenzung muss von den Kantonen vorgenommen werden.
3.4 Umsetzung mit raumplanerischen Instrumenten
Raumplanerische Ziele, Grundsätze und Massnahmen für die Steuerung der Zweitwohnungsentwicklung werden auf verschiedenen Stufen (Kanton, Region, Gemeinde) und mit verschiedenen Instrumenten umgesetzt.