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Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 36 Seiten
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Sportförderungsverordnung 415.01
Entwurf
Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung, SpoFöV)
vom
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf das Sportförderungsgesetz vom…1 (SpoFöG),
verordnet:
1. Titel: Programme und Projekte
1. Kapitel: Allgemeine Voraussetzungen für die Unterstützung
Art. 1
1Der Bund unterstützt Sport- und Bewegungsförderungsprogramme und -projekte, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht und private Aktivitäten ausbleiben oder ungenügend sind. Die Unterstützung einer Organisation setzt deren eigene Aktivitäten voraus.
2Die Unterstützung des Bundes erfolgt subsidiär zu derjenigen von Kantonen und Gemeinden.
2. Kapitel: «Jugend und Sport»
1. Abschnitt: Ziele von «Jugend und Sport»
Art. 2
1«Jugend und Sport» (J+S) verfolgt folgende Ziele:
a. J+S gestaltet und fördert kinder- und jugendgerechten Sport.
b. J+S ermöglicht Kindern und Jugendlichen, Sport ganzheitlich zu erleben und mitzugestalten und fördert ihre Einbettung in eine Sportgemeinschaft.
c. J+S unterstützt unter pädagogischen, sozialen und gesundheitlichen Gesichtspunkten die Entwicklung und Entfaltung junger Menschen.
d. J+S fördert die langfristige, hochstehende und leistungsorientierte Ausbildung von talentierten Nachwuchsathletinnen und -athleten.
AS 1987 1703