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Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 36 Seiten

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415.01 Sport- und Bewegungsförderung

Entwurf

4Das VBS regelt den Umfang der Studiengänge.

Art. 65 Verfügung von Qualifikationen

1Einwendungen in Bezug auf Durchführung und Bewertung von Kompetenznachweisen sind innert 30 Tagen ab Durchführung oder ab Mitteilung der Bewertung schriftlich an die Studienleitung zu richten.

2Diese erläutert der oder dem Studierenden die Ergebnisse.

3Soweit die Voraussetzungen von Artikel 5 Verwaltungsverfahrensgesetz8 erfüllt sind, erlässt das BASPO auf Verlangen der oder des Studierenden eine Verfügung.

4Die Abschlussqualifikationen der Bachelor- und der Masterstudien sowie der übrigen Ausbildungen werden mit Verfügung eröffnet.

Art. 66 Disziplinarrecht an der EHSM

1Studierende können disziplinarisch belangt werden, wenn sie:

a. die Organe oder die Mitglieder der Institution bei der Ausübung ihrer Arbeit oder andere Studierende beim Studium behindern;

b. Ausbildungsveranstaltungen stören;

c. die Präsenzordnung verletzen;

d. bei Studienarbeiten oder Prüfungen unredlich handeln;

e. die Hausordnung des BASPO verletzen.

2Disziplinarmassnahmen sind:

a. der Verweis;

b. der Verweis mit Androhung des Ausschlusses von Lehrveranstaltungen, Kursen und Prüfungen;

c. der Ausschluss von Lehrveranstaltungen, Kursen und Prüfungen im betreffenden Semester;

d. der Ausschluss vom Studium.

3Zuständig für die Aussprechung von Disziplinarmassnahmen sind:

a. die Studienleiterin oder der Studienleiter für Massnahmen nach Absatz 2 Buchstaben a und b sowie für Massnahmen nach Buchstabe c, soweit durch diese Massnahme der Studienabschluss nicht verunmöglicht werden kann;

b. die Rektorin oder der Rektor für Massnahmen nach Absatz 2 Buchstabe c, soweit durch diese Massnahme der Studienabschluss verunmöglicht werden kann, sowie für Massnahmen nach Buchstaben d.

4Die betroffene Person hat insbesondere das Recht:

8 SR 172.021