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Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 36 Seiten

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415.01 Sport- und Bewegungsförderung

Entwurf

2Das BASPO erstellt einen Katalog der bestehenden Sportanlagen von nationaler Bedeutung und von noch fehlenden Sportanlagen, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen.

Art. 44 Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen

1Die Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen umfassen Finanzhilfen an die Erstellung neuer und an die Erweiterung bestehender fester Sportanlagen.

2Der Bund kann Finanzhilfen an die Anschaffung nicht ortsfester Anlagen leisten, wenn diese den Bedürfnissen des jeweiligen nationalen Sportverbandes besser entsprechen als eine ortsfeste Anlage.

3Für die Ausrichtung der Finanzhilfen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

a. Die Anlage muss die Voraussetzungen nach Artikel 43 erfüllen.

b. Der Bau und der langfristige Betrieb müssen finanziell gesichert sein.

c. Die langfristige Benützung durch mindestens einen nationalen Sportverband muss vertraglich gewährleistet sein.

4Das VBS legt die Beitragshöhen fest und kann weitere Voraussetzungen festlegen.

5Er kann Finanzhilfen an Anlagen leisten, die in die Kurs-und Ausbildungszentren Magglingen und Tenero integriert werden, soweit diese Anlagen hauptsächlich für die Nutzung durch einen oder mehreren nationale Sportverbänden bestimmt sind.

6Es werden keine Finanzhilfen an den Betrieb der Anlagen ausgerichtet.

Art. 45 Fachstelle Sportanlagen

Das BASPO führt eine Fachstelle Sportanlagen, die Empfehlungen hinsichtlich Planung, Bau, Ausrüstung und Betrieb von Sportanlagen erarbeitet und Dritte diesbezüglich berät.

2. Titel: Bildung und Forschung

1. Kapitel: Sport in der Schule

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 46 Sportunterricht

Im Sportunterricht werden sportliche Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt und ausgebildet.

Art. 47 Qualitätsentwicklung und Monitoring

1Sportunterricht ist Teil der Qualitätsentwicklung und -sicherung an Schulen.