Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 34 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit Beschluss vom 17. Juni 2011 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), ein Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung, zur Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und –projekte sowie zur Verordnung des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen, bei Kantonen und interessierten Organisationen zu eröffnen.

Die Vernehmlassungsfrist endete am 31. Januar 2012.

2 Zusammenfassung der Ergebnisse

21 Vorbemerkungen 211 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Die Zahl der Vernehmlassungsteilnehmer beträgt 89. Alle Kantone, die Schweizer Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, 24 Verbände des Sports, sowie 39 weitere Organisationen oder Institutionen und eine Privatperson haben Stellungnahmen eingereicht (vgl. Liste im Anhang).

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer beschränken sich auf ausgewählte Sachbereiche, von denen sie besonders betroffen sind. Der grösste Teil der Vernehmlassungsteilnehmer hat auf eine Stellungnahme zur EHSM-Verordnung verzichtet oder sich bereits im Rahmen des

2. Kapitels der SpoFöV (Eidgenössische Hochschule für Sport) abschliessend dazu geäussert.

Etliche Teilnehmer verweisen auf die Antworten anderer Vernehmlassungsteilnehmer.

FIFA, Schweizer Schiesssportverband und Pro Senectute erklärten sich grundsätzlich mit den Stossrichtungen der Verordnungsentwürfe einverstanden und verzichten auf die Einreichung einer weitergehenden Stellungnahme.

212 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht

Die Teilnehmenden werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang) zitiert. Aus Praktikabilitätsgründen wurden für Organisationen und Institutionen, für die keine offiziellen Abkürzungen bestehen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen. Dies gilt auch für identische Stellungnahmen unterschiedlicher Organisationen, die gesamthaft dargestellt werden.

Die Reihenfolge der aufgeführten Vernehmlassungen drückt keine inhaltliche Wertung aus.

22 Grundsätzliche Einschätzung der Vorlagen / Allgemeine Bemerkungen

Die Verordnungsentwürfe werden grundsätzlich von allen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Die Vorlagen würden die Zielsetzung des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) weithin abdecken. Einzig bezüglich der Ziele der Verhinderung und der Prävention von Unfällen wird von diversen Teilnehmern beanstandet, dass diese nur ungenügend umgesetzt und nicht hinreichend in den Verordnungen aufgenommen wurden. Für eine wirkungsvolle Bewegungsförderung sei zudem eine gute Koordination mit allen Akteuren im Bereich der Bewegungsförderung unabdingbar. Die Verordnungen würden diesen Aspekt nicht ausreichend abbilden.

Die Herabsetzung des J+S-Alters und die damit verbundene Integration von Angeboten für Kinder ins System von J+S werden grundsätzlich begrüsst. Grundsätzlich fordern die Kantone jedoch, der sich aus der Ausdehnung des J+S-Alters ergebende administrative Mehraufwand, müsse durch den Bund abgegolten werden.