Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 34 Seiten
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3275 Anhang 5 (Entschädigung für Bergführerinnen und Bergführer mit eidgenös-
sischem Fachausweis und J+S-Anerkennung)
SAC, Bergführerverband und Naturfreunde beantragen die Erhöhung der Tagespauschale auf Fr. 350.- für den Einsatz von Bergführern.
Nach GL, SAC, Bergführerverband und Naturfreunde sind 45 Teilnehmerstunden als Mass für die Ausbezahlung einer Bergführerpauschale zu hoch. Es wird vorgeschlagen, dass aus Sicherheitsgründen je 30 Teilnehmerstunden eine Bergführerpauschale ausgerichtet wird.
3277 Anhang 7 (Beiträge für die J+S-Kaderbildung)
BL fordert, dass die Beiträge nicht mit maximalen Ansätzen, sondern als Pauschalbeiträge angegeben werden.
ad Ziffer 2.1.1.
FR: Es wird um entsprechende Anpassung im Verhältnis zu den vom BASPO erhobenen Kosten ersucht.
VD ist über die Erhöhung der Beiträge grundsätzlich erfreut, wünscht jedoch, dass der Betrag auf Fr. 60.- pro Tag und Teilnehmer erhöht wird.
ad Ziffer 2.4
SSCHV scheint der Kreis der Ausgeschlossenen zu gross. Der Begriff Leitertätigkeit soll durch „Kadertätigkeit“ oder durch „Tätigkeit als Kadermitglied, dessen Anerkennung mit dem Besuch des Moduls verlängert wird.“ ersetzt werden.
ad Ziffer 3
SSCHV: Es werde kein Umstand erwähnt, der die Beitragsgewährung ausschliesse. Da nur Maximalbeiträge erwähnt werden, sei unklar, ob eine fehlende Kadertätigkeit zur Reduktion von Weiterbildungsbeiträgen führt.
33 Verordnung des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen
Swiss Olympic begrüsst die Regelung. Es wird jedoch ersucht, auch Bestimmungen zur Zulassung für die Trainerlehrgänge zu definieren.
331 Aufgaben und Anstellung der Angehörigen der EHSM Art. 1 Aufgaben der Rektorin oder des Rektors
AI, SG, JU und Swissfit sind der Auffassung, dass der Rektor nicht dem Direktor des BASPO unterstellt sein soll, sondern direkt dem Bundesrat/Departement. Auch Ex-ESK sieht in der direkten Unterstellung der EHSM unter das BASPO eine längerfristige Gefahr für die Stellung der EHSM.
Nach JU ist die Präsenz von ausländischen Studenten eine Bereicherung und attestiert den guten Ruf des schweizerischen Bildungssystems. Insbesondere in Bezug auf Studenten der Europäischen Union habe eine Gleichbehandlung stattzufinden.