Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 34 Seiten
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Swiss-Ski macht darauf Aufmerksam, dass nicht alle Sportarten von Swiss-Ski in den Untergruppen aufgelistet sind. ZH möchte, dass Trampolin als Sportart mit besonderen Sicherheitsbestimmungen aufgeführt wird.
3272 Anhang 2 (Spezifische Bestimmungen für den Einsatz von J+S-Leiterinnen und –Leitern im Zusammenhang mit der Gruppengrösse)
ZH, ZG, SG und GR beantragen, dass für zusätzliche Leiterinnen oder Leiter ohne J+S-Anerkennung überhaupt keine Entschädigung ausgerichtet wird.
SEV fordert, dass beim Synchronized Skating erst ab 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein zusätzlicher Leiter eingesetzt werden muss.
SAC wünscht, dass beim Sportklettern eine Differenzierung zwischen Outdoor und Indoor vorgenommen wird. Sie begrüssen, dass bei den Sportarten Bergsteigen, Skitouren und Sportklettern die Anzahl Teilnehmende je Leiter auf maximal sechs beschränkt ist.
Swiss-Ski möchte, dass Langlauf zu den Sportarten ohne spezielle Sicherheitsbestimmungen gezählt wird.
PBS, CEVI und JEMK erachtet es sinnvoll, Lagersport/Trekking in die Liste der Sportarten mit speziellen Sicherheitsbestimmungen aufzunehmen und damit den höheren Anforderungen im Bereich Sicherheit Rechnung zu tragen. Youthnet und BESJ teilen diese Ansicht nicht.
3273 Anhang 3 (Maximalbeiträge an J+S-Angebote)
Nach GL, ZG, AI, SG, GR und TG ist in der Tabelle mit den Maximalbeiträgen an J+S-Angebote zu prüfen, ob es sinnvoll ist, für Saison- und Jahreskurse die gleichen Grundbeiträge festzusetzen.
ZH, OW, GL, ZG, AI, GR und TG: Die Beträge für J+S-Lager müssen um die Leiteranzahl ergänzt werden, wie in Artikel 46 VSpoFöP vorgesehen.
GR wünscht, dass die Beiträge der J+S-Kurse der NG 5 auch im Bereich Schulsport gewährt werden. Angesicht des Nutzens der NG 5 sei hier generell eine höhere Entschädigung angebracht.
Nach OW, GL, ZG und AI hat die letzte Spalte in der Beitragsberechnung den Titel „Zuschlag für die NG 5“ zu tragen. Es wird empfohlen, den Zuschlag bei 100% zu belassen. ZH möchte, dass die Entschädigung in der NG 5 verdoppelt wird.
SRV begrüsst die höheren Ansätze für die Angebote der NG 7.
Youthnet, Jubla, PBS und CEVI begrüssen die Erhöhung des bisherigen Maximalansatzes pro Kind und Lagertag.
SAC und Naturfreunde wünschen hinsichtlich des Grundbetrags dahingehende Klärung, ob die Anzahl der erforderlichen Leiter während eines Kurses oder während einer Aktivität massgebend ist.
3274 Anhang 4 (J+S-Wettkampfkategorien)
Orienteering ersucht um Klärung, ob die Sportart OL der J+S NG 1 oder eher der NG 2 zugeteilt werden soll.