Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 34 Seiten

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Art. 4 Teilnahme an J+S-Kursen und Lagern

AG beanstandet, dass aus der Verordnung die Höchstzahl der Teilnehmer nicht hervorgeht. Es würde zudem begrüsst, wenn der Bund für die Teilnahme von Jugendlichen, welche die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 3 nicht erfüllen, Vorgaben erlassen würde. Damit würde verhindert, dass Angebote mit einer Vielzahl von Jugendlichen ausserhalb des J+S-Alters angemeldet werden.

BE, LU sowie Swiss Olympic, Plusport, procap, Unihockey, Swiss-Ski, SwissTennis, SEV,

SFV und Athletics begrüssen die Herabsetzung des Mindestalters von 10 auf 5 Jahre.

SSCHV rügt, dass die Bestimmung nur den Fall der im Ausland lebenden schweizerischen Staatsangehörigen erwähnt, nicht jedoch die inländische Wohnbevölkerung. Gemäss Erläuterungen sollen – in Fortführung der bisherigen Praxis – die in der Schweiz wohnhaften Jugendlichen, ungeachtet deren Staatsbürgerschaft, an (subventionierten) J+S-Angeboten teilnehmen können. Dies sei in der Verordnung ausdrücklich zu erwähnen.

Art. 5 Durchführungsort

GL ist der Auffassung, dass eine Durchführung aller J+S-Angebote zum Teil auch im Ausland oder zumindest im anliegenden Ausland möglich sein soll, sofern der wesentliche Teil des Angebots in der Schweiz stattfindet.

Für GL, VD und JU ist der Begriff „in Ausnahmefällen“ zu einschränkend.

Swiss Olympic, Unihockey, Swiss-Ski, SEV, SRV und Athletics wünschen eine Konkretisierung der Ausnahmeregelung.

3112.3 J+S-Sportarten und Nutzergruppen Art. 6 Voraussetzungen für die Aufnahme einer Sportart

Swiss Olympic, Unihockey, Swiss-Ski, SEV und Athletics begrüssen, dass neu die Festlegung der J+S-Sportarten durch das VBS und die Umschreibung der einzelnen Disziplinen durch das BASPO erfolgt. Positiv gewertet wird auch die Möglichkeit, zur Weiterentwicklung der J+S-Sportarten und als Kontaktstelle zu den Sportverbänden Fachleitungen einzusetzen. SEV wünscht den Einbezug der jeweiligen Sportverbände bei der Bezeichnung der Fachleitung.

Art. 7 Antrag um Aufnahme einer Sportart

Nach LU dürfen Sportarten, die ein erhebliches Risiko für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beinhalten, nicht durch J+S unterstützt werden.

JU wünscht, dass die Kantone bzw. die zuständigen Ämter in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden, da den Kantonen die Verantwortung und die Überwachung der Angebote zukommt.

Swiss Taekwondo beantragt, Taekwondo als selbständige Sportart aufzunehmen.

SSCHV, Plusport, procap und SPV begrüssen die Möglichkeit beim BASPO einen Antrag auf Aufnahme einer Sportart zu stellen. Gemäss Plusport, procap und SPV ermöglicht dies für Rollstuhlsport Schweiz, Antrag zur Aufnahme von Rollstuhlsport zu stellen.

Flüeli beantragt, den Flugsport in die Programme J+S und ESA aufzunehmen.