Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 34 Seiten

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3112.8 Weitere organisatorische Bestimmungen Art. 29 Durchführung Für die EDK und die meisten Kantone (BE, LU, UR, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, AI, GR,

TG, VS und GE) ist die Erweiterung von J+S auf 5 bis 10-jährige mit erheblichem Mehraufwand im Vollzug und damit mit Kostenfolgen verbunden. Ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund sei dies nicht im erforderlichen Masse möglich.

Art. 30 Aufsicht

Aus Sicht der EDK und einer Vielzahl der Kantone (BE, UR, OW, GL, ZG, FR, SO, SH, AI, AG, TG, VS, NE und GE,) ist Art und Umfang der von den Kantonen wahrzunehmenden Aufsicht noch nicht geklärt.

EDK, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, BS, BL, AR, AI, SG, GR, AG, TG, NE, GE, sowie JU:

Ohne finanzielle Unterstützung des Bundes ist es für die Kantone nicht möglich, systematische und periodischen Kontrollen vorzunehmen.

Nach BE steht die Aufsichtspflicht des Kantons – zumindest teilweise – im Widerspruch zur Möglichkeit, wonach das BASPO J+S-Expertinnen und -Experten mit der Qualitätskontrolle vor Ort beauftragen kann.

VD ist der Ansicht, dass nicht von „systematischen“ Kontrollen die Rede sein darf. Dies erwecke den Eindruck, dass sämtliche Angebote überprüft werden müssen, was schlichtweg nicht möglich sei.

SKG wünscht eine regelmässige Evaluation, ob die Sportförderung beiden Geschlechtern gleichmässig zu Gute kommt.

Art. 31 Zusammenarbeit des BASPO mit Kantonen und Verbänden

EDK, FR, SO, BL, TG, AR, NE und GE wenden ein, diese Bestimmung übergehe die interkantonale Zuständigkeit der EDK.

BE, SZ, UR, OW, NW, GL, BS, SH, AI, SG und Orienteering sind erfreut, dass der regelmässige Informations- und Erfahrungsaustausch auf Verordnungsstufe festgehalten wird.

AG begrüsst explizit die Festschreibung der Pflicht des BASPO, vor wichtigen Entscheiden Kantone, Verbände und Institutionen anzuhören.

UR erachtet es als notwendig, der Zusammenarbeit mit dem Volksschulbereich (kantonale Zuständigkeit) künftig vermehrt Rechnung zu tragen.

Swiss Olympic, Unihockey, Swiss-Ski, SEV, SRV, SSCHV und Athletics sind mit der Aufhebung der formellen Fachkommission zugunsten von Fachkonferenzen und –Tagungen zufrieden.

Orienteering wünscht, dass für die vorgesehenen Fachtagungen und Fachkonferenzen seitens des BASPO klare Regeln erlassen werden.

Youthnet, BESJ, PBS, CEVI, JEMK und Jubla wünschen eine institutionalisierte Zusammenarbeit für das Tagesgeschäft.