Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 34 Seiten

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3121.3 Sportunterricht an Berufsfachschulen Art. 50 Lehrplan

EDK, UR, LU, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BL, SG, GR, AG, TI und GE fordern für die Erarbeitung der Empfehlungen den Einbezug der Lehrplanverantwortlichen der Sprachregionen bzw. die Sicherstellung der Kohärenz mit dem Lehrplan 21.

BS, VS und NE fordern einen Verzicht auf Lehrplanempfehlungen des BASPO.

TI fordert das BASPO auf, die Initiativen der EDK und die kantonale Unabhängigkeit zu respektieren.

Gesundheitsförderung und santésuisse wünschen, dass bei der Erarbeitung des Rahmenlehrplans die relevanten Institute der Schweizerischen Fachhochschulen und Universitäten sowie entsprechende Fachorganisationen für Sport und Gesundheitsförderung mit einbezogen werden.

KFH cohep, BVSS und ISPW wenden ein, dass die Lehrpläne der Kompetenz der Kantone unterstehen.

Art. 51 Obligatorium

LVSS, SDK und SVSB fordern die Unterstellung der Berufsmaturitätslehrgänge unter das Obligatorium.

SGV erachtet es als sinnvoll, dass das Obligatorium nicht auf Berufsmaturitäts-Lernende ausgedehnt wird.

Art. 52 Umfang

Nach VD, NE und JU sind die Absätze 2 und 4 zu einschränkend; FR fordert deren Streichung. GR verlangt, bei schulisch organisierter Grundbildung eine Mindestlektionenzahl von 110 Lektionen pro Schuljahr.

LU fordert für Ausbildungsgänge, die von der üblichen dualen Struktur abweichen (zB. Lehrwerkstätte), die Möglichkeit der Unterschreitung von 80 Lektionen. BE wünscht eine Präzisierung, ob auch Lehrwerkstätte und Handelsmittelschulen von der Bestimmung erfasst sind.

VD fordert die Streichung der Vorgaben von 40 bzw. 80 Lektionen.

SG lehnt eine Erhöhung der Anzahl Sportlektionen ab und beantragt die Streichung des Begriffs „mindestens“.

BE und SG fordern die Möglichkeit, pro Tag bis zu acht Sportlektionen anrechnen zu können. TI möchte, dass die Anzahl Lektionen pro Woche und nicht pro Schuljahr definiert werden.

Swiss Olympic, Swiss-Ski, Unihockey, SEV und Athletics schlagen vor, ab dem zweiten

angebrochenen Schultag eine zusätzliche Lektion festzuschreiben. Auch LVSS, SKKBS und SVSB fordern, dass nicht erst ab 1.5 Tagen pro Woche eine zweite Sportlektion obligatorisch wird.

SVSS und Gesundheitsförderung lehnen die Möglichkeit der Konzentration des Sportunterrichts auf wenige Blöcke ab.

SVG begrüsst ausdrücklich die vorgeschlagene Bemessung der Jahreslektionen.