Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 34 Seiten

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323 Erwachsenensport (ESA) Art. 67 Zugang zur ESA-Kaderbildung

STV fordert den Zusatz in Absatz 1 „…zu gleichen Bedingungen…“ zu streichen, da mit dieser Auflage in die Autonomie der Sportverbände eingegriffen wird.

SSCHV möchte, dass in Absatz 2 Bst. c auch Art. 71 erwähnt wird.

Swissfit ersucht um Definition des in Absatz 5 verwendeten Begriffs „eine angemessene Kostenbeteiligung“ bzw. um Festsetzung eines maximalen Prozentsatzes.

323.2 ESA-Leiterinnen und -Leiter Art. 69 Ausbildung

Swiss Olympic, Swiss-Ski, Unihockey, SSCHV und Athletics begrüssen die verkürzten Leiterkurse für Personen, welche über eine der ESA-Ausbildung gleichwertige Ausbildung verfügen.

Art. 71 Zulassung zur Aus- und Weiterbildung

SG ist der Ansicht, Selbständigerwerbende könnten den Nachweis der praktischen Leitertätigkeit nur über eine Selbstdeklaration erbringen.

SSCHV begrüsst die Möglichkeit, im Erwachsenensport praktizierende Leitende ohne Anerkennung als ESA-Leiterin bzw. ESA-Leiter zur Weiterbildung zuzulassen.

Art. 72 Erforderliche Anzahl Expertinnen und Experten

BL wünscht eine Herabsetzung der Mindestzahl auf 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer analog zu Jugend und Sport.

323.3 ESA-Expertinnen und -Experten Art. 73 Ausbildung

Swiss Olympic Swiss-Ski, Unihockey, SEV und Athletics begrüssen die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung.

323.4 Beiträge und Verfahren Art. 76 Beiträge an die Aus- und Weiterbildungskurse

UR und NW begrüssen die Anhebung der Tagesentschädigungen für Kursteilnehmende der Kaderausbildung.

BL ist der Auffassung, dass die Höhe des Pauschalbeitrages nicht benannt werden muss. Wichtig sei, dass der Pauschalbeitrag bei ESA gleich hoch ist wie bei Jugend und Sport.

Art. 78 Gesuch und Abrechnung

Naturfreunde sind, sofern die Sportdatenbank einwandfrei funktioniert, damit einverstanden, dass sämtliche formellen Anforderungen sofort zu erledigen und Termine einzuhalten sind. SAC und Naturfreunde wünschen dennoch eine flexiblere Formulierung der Bestimmung.