Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 34 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 20Fedlex · Ergebnisbericht

32 Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte

BL und Swissfit weisen auf die hohe Komplexität in der Administration von J+S-Angeboten hin und plädieren für Vereinfachungen.

322 Jugend und Sport 322.1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Begriffe

SSCHV ist über die Integration des Kindersports in das Programm Jugend und Sport erfreut. BS und ASSA sprechen sich sinngemäss für eine noch weiter gehende Integration des Kindersports in das System J+S, mithin auch in Bezug auf die Ausbildung der Leiterinnen und Leiter und die Entschädigung, aus.

Swissfit weist darauf hin, dass der Begriff „Kinder“ lediglich anhand einer oberen Altersgrenze definiert wird, was faktisch ein Alter von 0-10 Jahren bedeutet. Der Begriff Jugendliche wird lediglich mit der unteren Altersgrenze definiert.

Art. 4 Anforderungen an die Organisation von J+S-Angeboten

SSCHV weist darauf hin, dass der Inhalt von Absatz 2 bereits in der VSpoFöP geregelt ist.

Art. 5 Umfang

TI teilt mit, dass bei der Verteilung der Aktivitäten auf Vormittag und Nachmittag auch die Verfügbarkeit der Sportinstallationen berücksichtigt werden können muss.

322.2 J+S-Kurse Art. 6 Leitung

Swiss Olympic stellt fest, dass die Bezeichnung „Kursleiter“ nur in dieser Bestimmung vorkommt und Hinweise zu den Aufgaben/Inhalten dieser Funktion fehlen.

SPV, Plusport und procap wünschen, dass Ausbildungen der Rollstuhl- und Behindertensportverbände anerkannt werden, da J+S und ESA keine adäquaten Leiterausbildungen anbieten können.

Art. 7 Teilnehmerzahl und Gruppengrösse

Für AG ist unklar, welcher Personenkreis im Informationssystem für Sport erfasst werden soll.

Swiss Olympic, Swiss-Ski, Unihockey, Athletics, SSCHV und SEV begrüssen, dass in der

NG 7 Ausnahmen von der Mindestteilnehmerzahl bewilligt werden können.

SPV, procap und Plusport fordern bei Angeboten für Kinder mit Behinderungen mehr Flexibilität bezüglich Teilnehmerzahl und Gruppengrösse.