Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 34 Seiten
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3114 Sportverbände Art. 41
SRV begrüsst die Möglichkeit des Abschlusses von Kooperationsvereinbarungen mit dem BASPO für spezifische Anliegen.
SEV und SRV wünschen für die Beitragsfestsetzung die Orientierung an der Systematik der Einstufung der Sportverbände von Swiss Olympic.
STV begrüsst die Erwähnung des Breitensports als Förderzweck.
Swissfit wünscht eine verbindliche Festlegung, wofür die Bundesbeiträge zu verwenden sind.
Swiss Olympic schlägt vor, dass mit Ausnahme der J+S-Direktzahlungen, alle Geldleistungen an die nationalen Sportverbände immer über Swiss Olympic ausgerichtet werden. Im Gegensatz dazu, sollen BASPO-Sachleistungen, wie beispielsweise Unterkunftskontingente, medizinische Betreuung oder ähnliches direkt an die Verbände geleistet werden können.
Swiss-Ski, Plusport, SSCHV, SFV und Unihockey unterstützen die Formulierung, wonach das BASPO Leistungen jeglicher Art auch direkt an die Verbände ausrichten kann. Orienteering verlangt eine generelle Auszahlung an die einzelnen Verbände.
3115 Sportanlagen
EDK, SZ, UR, OW, NW, ZG, SO, BS, BL, SG, AG, NE, GE, Swiss Olympic, Swiss-Ski, Unihockey, SRV und SEV begrüssen die Weiterführung und insbesondere die periodische Aktualisierung und Überprüfung des Nationalen Sportanlagekonzepts.
Swiss Olympic, Swiss-Ski, Unihockey, SRV, SEV und Athletics unterstützen die Möglichkeit,
dass auch Anlagen in Magglingen und Tenero subventioniert werden können, sofern sie für nationale Sportverbände bestimmt sind. Aus Sicht von Swiss Olympic und Swiss-Ski sind Anlagen beim Armeesportstützpunkt in Andermatt analog zu behandeln.
Art. 44 Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen
BE wünscht eine grundbuchliche Zwecksicherung von subventionierten Anlagen.
TI fordert, dass auch Umbauten explizit erwähnt werden.
312 Bildung und Forschung 3121 Sport in der Schule 3121.1 Allgemeine Bestimmungen
GL erachtet die Vorgaben zur Lektionenzahl, zu Lehrplänen und zur Lehrbefähigung auf Bundesebene als unnötig.
LVSS fordert die Aufnahme eines neuen Artikels, der die Unterstützungsbeitragspflicht von Ausdauerleistungstests an Schulen beinhaltet.
SGSM, FMH und SAPS/AEBK/PHS/CVS/FOS/SGPG schlagen vor, dass neben dem Vereinszugang bei den Kinder ein spezieller „Schulast“ J+S für 5- bis 10-jährige weitergeführt und weiterentwickelt wird. Zudem soll ein separater Budgetposten für diese Altersgruppe bestehen bleiben.