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Vernehmlassung 2010/50: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung) · 31 Seiten

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Art. 33 Gesuch

1 Das Gesuch muss mindestens folgende Angaben und Belege enthalten:

a. Zweck, rechtliche Form und wirtschaftliche Grundlage des Dienstes;

b. Personalien und berufliche Qualifikationen der Leiterin oder des Leiters sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

c. Konzept zur Auswahl der Tages- oder Pflegeeltern;

d. Konzept zur fachlichen Unterstützung der Tages- oder Pflegeeltern;

e. Konzept zur Aus- und Weiterbildung der Tages- oder Pflegeeltern;

f. Angaben zu den Tarifen für die Vermittlung und Begleitung der Betreuungsverhältnisse;

g. Strafregisterauszug der Leiterin oder des Leiters sowie eine Erklärung der Trägerschaft, dass die übrigen Mitarbeitenden bei Stellenantritt sowie während der Dauer des Anstellungsverhältnisses regelmässig entsprechend überprüft werden;

h. wenn es sich beim Dienst um eine juristische Person handelt: Statuten und Organe.

2 Das Gesuch des Pflegeelterndienstes muss zusätzlich folgende Angaben und Belege enthalten:

a. Konzept zur Abklärung der Eignung eines Betreuungsplatzes im Einzelfall;

b. Konzept für eine allfällige Zusammenarbeit mit den Eltern;

c. Konzept für das Vorgehen bei Umplatzierungen und bei der Rückkehr in die Herkunftsfamilie;

d. falls der Pflegeelterndienst Platzierungen in akuten Krisensituationen anbieten will: Konzept zur Abklärung der Eignung von Pflegeeltern zur Betreuung von Kindern in akuten Krisensituationen.

Art. 34 Bewilligung

Die Bewilligung enthält mindestens folgende Angaben und Belege:

a. ob der Dienst Betreuungsplätze für Kinder vermitteln darf, deren Betreuung aussergewöhnliche Anforderungen stellt;

b. ob der Dienst zur Aufsicht über die Tages- oder Pflegeeltern, mit denen eine Zusammenarbeit vertraglich vereinbart wurde, beigezogen werden kann;

c. für Pflegeelterndienste: ob Betreuungsplätze für Platzierungen in akuten Krisensituationen angeboten werden dürfen;

d. die mit dem Gesuch eingereichten Konzepte.