Vorlage

Vernehmlassung 2010/50: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung) · 31 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

2 Wollen die Tageseltern Kinder unter zwei Jahren oder Kinder betreuen, deren Betreuung aussergewöhnliche Anforderungen stellt, so ist dies bei der Festlegung der Anzahl Tagesbetreuungsplätze, die sie anbieten dürfen, zu berücksichtigen.

3 Die Anzahl der Tagesbetreuungsplätze kann erhöht werden:

a. wenn Geschwister durch dieselben Tageseltern betreut werden sollen;

b. auf bis zu sechs Tagesbetreuungsplätze,

1. wenn die hauptsächlich betreuende Person eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung besitzt oder aufgrund praktischer Erfahrungen eine hohe Erziehungskompetenz nachweisen kann, oder

2. für Mittagstische und Aufgabenbetreuung.

Art. 17 Voraussetzungen der Bewilligung

1 Die kantonale Behörde erteilt die Bewilligung, wenn die Tageseltern:

a. die Einhaltung der Grundsätze nach Artikel 5 gewährleisten können;

b. nach den gesamten sich aus dem Gesuch ergebenden Umständen für die vorgesehenen Betreuungsaufgaben geeignet erscheinen;

c. gewährleisten, dass das Wohl der eigenen sowie anderer von den Tageseltern betreuter Kinder, deren Betreuung nicht bewilligungspflichtig ist, durch die zusätzliche Betreuung weiterer Kinder nicht gefährdet wird;

d. eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben;

e. die Voraussetzungen des kantonalen Rechts erfüllen.

2 Für die Betreuung von Kindern, deren Betreuung aussergewöhnliche Anforderungen stellt, müssen die Tageseltern zudem über das entsprechende Fachwissen verfügen oder sich verpflichten, dieses innert nützlicher Frist zu erwerben.

Art. 18 Gesuch

Das Gesuch muss mindestens folgende Angaben und Belege enthalten:

a. Personalien, Ausbildung und berufliche Tätigkeit der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers;

b. Anzahl, Alter und allfällige aussergewöhnliche Bedürfnisse der Kinder, deren Betreuung nicht bewilligungspflichtig ist;

c. Anzahl der Tagesbetreuungsplätze sowie Alter und allfällige aussergewöhnliche Bedürfnisse der zu betreuenden Kinder;

d. Beschreibung der Wohnverhältnisse;

e. Strafregisterauszug der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers sowie aller in der Tagesfamilie lebenden volljährigen Personen.