Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/123: Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz) · 29 Seiten

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tionen zwischen der Meldestelle und den entsprechenden ausländischen Stellen auszuarbeiten. Die von fedpol geleitete IDAG, in welcher auch das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF/EFD) und das Bundesamt für Justiz Einsitz hatten, sollte die Vorlage je nach Erkenntnissen und Anträgen der Arbeitsgruppenmitglieder mit weiteren Aspekten der Informationsbearbeitung durch die Meldestelle ergänzen, soweit diese mit der Hauptfrage des Austausches von Finanzinformationen in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Einige solche Aspekte wurden denn auch in die Vorlage aufgenommen.

1.2.2 Verhältnis zum zukünftigen Projekt des EFD «Umsetzung der GAFI-Empfehlungen»

Die GAFI hat ihre 40+9 Empfehlungen 2003 letztmals überarbeitet. Seither führt die GAFI einen kontinuierlichen Prozess zu deren Auslegung durch. So entstanden Richtlinien und Best-Practice-Dokumente. Punktuell wurde auch ihre Evaluationsmethodologie revidiert. Nicht revidiert wurden jedoch die Empfehlungen als solche. Die GAFI überprüft regelmässig, ob die nationalen Dispositive ihrer Mitgliedsländer zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung mit ihren Empfehlungen übereinstimmen. Die Schweiz war 2005 Gegenstand einer solchen Evaluation (3. Evaluationszyklus) hinsichtlich der 40+9 revidierten Empfehlungen. Seither hat unser Land mehrere Folgeberichte zum Stand der Massnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel vorgelegt. Im Oktober 2009 anerkannte die GAFI, dass die Schweiz in diesem Bereich bedeutende Fortschritte erzielt hat. Sie beschloss daher, die Schweiz nur noch alle zwei Jahre und in einem einfacheren Verfahren zu überprüfen, und verlangte die Vorlage eines ersten Berichts im Oktober 201111.

Der 3. Evaluationszyklus zu den GAFI-Empfehlungen wurde im Juni 2011 abgeschlossen. Dieser Zyklus hat einzelne Probleme im Zusammenhang mit den GAFI-Standards zum Vorschein gebracht, die sich weder durch Richtlinien noch durch Best-Practices-Dokumente oder Änderungen der Evaluationsmethodologie lösen liessen. Aus diesem Grund wurde beschlossen, vor Beginn eines 4. Evaluationszyklus eine Teilrevision dieser Standards durchzuführen. Die verschiedenen zu behandelnden Themen wurden verschiedenen Expertengruppen zugewiesen. Die seit Oktober 2009 laufenden Arbeiten werden voraussichtlich als Gesamtpaket an der Plenarversammlung im Februar 2012 verabschiedet. Es ist davon auszugehen, dass sich der kommende vierte Evaluationszyklus mit den revidierten Empfehlungen beschäftigen wird. Dieser wird frühestens 2013 beginnen. Die einzelnen Staaten verfügen daher über zusätzliche Zeit, um Massnahmen umzusetzen, die im Rahmen des gesamten Revisionspaketes der GAFI allenfalls angenommen werden. Nach dessen Verabschiedung wird der Bundesrat das weitere Vorgehen zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der GAFI festlegen. Er sollte das EFD, das die Schweizer Delegation in der GAFI leitet und intern für die Koordination der GAFI-Arbeiten zuständig ist, beauftragen, im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDAG) den Entwurf eines Bundesgesetzes zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen auszuarbeiten.

Die vorliegende Teilrevision des Geldwäschereigesetzes soll diesen Arbeiten einer zukünftigen IDAG grundsätzlich nicht vorgreifen. Da diese zukünftige IDAG aller

11 Siehe für diesen Bericht: http://www.fatfgafi.org/infobycountry/0,3380,fr_32250379_32236963_1_70327_43383847_1_1,00.html