Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/123: Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz) · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Die Mitgliedschaft einer FIU in der Egmont-Gruppe ist für einen nationalen Finanzplatz wichtig, weil die Aufnahme an gewisse Qualifikationsmerkmale gebunden ist. Sie verleiht demnach der FIU eine Art "Gütesiegel" im Bereich der internationalen Kooperation bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Im Rahmen der Länderprüfungen wird dieser Aspekt der Mitgliedschaft einer FIU in der Egmont-Gruppe durch die GAFI geprüft. Die massgebende Interpretativnote zur Empfehlung 26 der GAFI verweist denn auch deutlich darauf: «Lorsqu’un pays a créé une CRF [cellule de renseignements financiers], il devrait envisager de demander l’adhésion au Groupe Egmont».4

Voraussetzung für einen Beitritt und für die Beibehaltung der Mitgliedschaft in der Egmont-Gruppe ist, dass die FIU die Egmont-Definition einer FIU erfüllt, welche der GAFI-Empfehlung 26 entspricht. Des Weiteren muss die FIU operationell tätig und gewillt sein, den Grundsätzen der Egmont-Gruppe nachzuleben und deren Prinzipien des Informationsaustausches unter FIUs zu erfüllen. In den Worten der Interpretativnote zur Empfehlung 26 der GAFI: «Les pays devraient tenir compte de la «Déclaration de mission» du Groupe Egmont et de ses «Principes pour l’échange d’informations entre cellules de renseignements financiers pour les cas de blanchiment d’argent». Ces documents énoncent d’importantes lignes directrices concernant le rôle et les fonctions des CRF ainsi que les mécanismes d’échange d’informations entre CRF.»5 Weitere Verweise betreffend die Mitgliedschaft einer FIU und die Einhaltung von Grundsätzen und Prinzipien der Egmont-Gruppe im internationalen Informationsaustausch zwischen FIUs finden sich im Grundsatzdokument der GAFI zur Methodologie betreffend die Länderexamen6. Mit diesen und weiteren Hinweisen auf die Egmont-Gruppe macht die GAFI deutlich, dass sie der Mitgliedschaft in dieser Gruppe einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Dispositivs eines Finanzplatzes zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung beimisst.

FIUs, die im Verlauf ihrer Mitgliedschaft den sich stetig weiterentwickelnden Grundsätzen der Egmont-Gruppe nicht mehr genügend nachkommen, werden durch die Egmont-Gruppe einem Verfahren wegen Nichteinhaltung ihrer Grundsätze, einem sogenannten Non-Compliance-Verfahren unterworfen, das bei Nichtlösung des Problems als ultima ratio sogar den Ausschluss aus der Egmont-Gruppe vorsieht.

1.1.4 Neue Entwicklungen der internationalen Normsetzung im Aufgabenbereich der Meldestelle

Im Oktober 2009 beschloss die GAFI, ihre Empfehlungen im Hinblick auf einen vierten Evaluationszyklus einer Teilrevision zu unterziehen. Die Anpassungsarbeiten wurden unverzüglich aufgenommen. Gegenstand der Revisionsarbeiten sind auch die für Funktion und Tätigkeit der FIUs massgeblichen Empfehlungen 26 und

40. Die Arbeiten in den Expertengruppen der GAFI zu diesen beiden Empfehlungen und den dazugehörenden Interpretativnoten sind weitgehend abgeschlossen und werden voraussichtlich an der Plenarversammlung der GAFI im Februar 2012 verabschiedet.

4 www.fatf-gafi.org/dataoecd/7/35/44493376.pdf.

5 http://www.egmontgroup.org/library/egmont-documents

6 Kriterium 26.9 und 26.10 der Empfehlung 26.