Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 8 Seiten

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• Bentonit (E 558)

• Aluminiumsilicat (Kaolin) (E 559)

• Ethanol

Anhang 2

Neu werden Gruppen von Zusatzstoffen definiert, welche die gleichen oder gemeinsamen

Anwendungsbedingungen haben. Diese Gruppen finden sich wieder im Anhang 3 und 5.

Anhang 3

Anhang 3 beinhaltet die Anwendungsliste (Anhang 7 der geltenden ZuV). Die Lebensmittelkategorien sind komplett neu und identisch aufgebaut wie die der EU. Da sich der geltende Anhang 7 bereits am EU-Recht orientiert hatte, gibt es keine grossen Änderungen.

Insbesondere beinhaltet der Anhang 3 folgende Änderungen:

• Neu gibt es die Lebensmittelkategorien "Energieverminderte und -arme Lebensmittel" und "Zuckerfreie Lebensmittel und Lebensmittel ohne Zuckerzusatz" nicht mehr. In diesen Kategorien wurden hauptsächlich die Verwendung von Süssungsmitteln geregelt. Neu sind die Zusatzstoffe in diesen Produkten direkt bei den normalen Lebensmitteln geregelt.

• Die Menge an Lycopin (E 160d) wurde beschränkt, da die mögliche Aufnahme den ADI-Wert übersteigen könnte.

• Aufgrund der Senkung des ADI von Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und

Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) werden die Höchstmengen dieser Farbstoffe stark reduziert respektive die Verwendung in einzelnen Lebensmitteln untersagt.

• Neu gibt es Restriktionen bezüglich Höchstgehalt an Aluminium aus Aluminiumlacken.

Anhang 4

Im Anhang 4 verweist auf die Reinheitskriterien der EU (Verordnung (EU) Nr. 231/2012.

Anhang 5

Im Anhang 5 werden die Zusatzstoffe inklusive Trägerstoffe zur Verwendung in Zusatzstoffen,

Enzymen, Aromen und essenziellen oder physiologisch nützlichen Stoffe aufgeführt. Ausgenommen sind die Zusatzstoffe in Tafelsüssen, welche im Anhang 3 Ziffer 11.4 geregelt werden.

Anhang 6

Gemäss Art. 4 Abs. 2 Bst. a sind nicht in allen Lebensmitteln übertragene Zusatzstoffe zulässig. Im Anhang 6 werden diese Ausnahmen aufgelistet.

Anhang 7

Anhang 7 listet die Lebensmittel auf, in welchen Aromen nicht zulässig sind oder die andere

Einschränkungen bezüglich Aromen aufweisen.

Erläuterungen Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe (Zusatzstoffverordnung, ZuV); Totalrevision vom … 8/8