Vorlage BauPV

Vernehmlassung 2011/94: Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV) · 36 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 24Fedlex · Vorlage

Anhang 2

(Art. 3 Abs. 1)

Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit und beteiligte Stellen

1. SYSTEME ZUR BEWERTUNG UND ÜBERPRÜFUNG DER LEISTUNGSBESTÄNDIGKEIT

1.1. System 1+: Leistungserklärung der Herstellerin in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Bauprodukts auf folgender Grundlage:

a. Die Herstellerin führt folgende Schritte durch:

i. werkseigene Produktionskontrolle,

ii. zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben nach festgelegtem Prüfplan;

b. Die notifizierte Produktzertifizierungsstelle stellt die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit für das Produkt auf folgender Grundlage aus:

i. Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung (einschliesslich Probenahme), einer Typberechnung, von Werttabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung,

ii. Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle,

iii. laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle,

iv. Stichprobenprüfung (audit-testing) von vor dem Inverkehrbringen des Produkts entnommenen Proben.

1.2. System 1: Leistungserklärung der Herstellerin in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Bauprodukts auf folgender Grundlage:

a. Die Herstellerin führt folgende Schritte durch:

i. werkseigene Produktionskontrolle,

ii. zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch die Herstellerin nach festgelegtem Prüfplan;

b. Die notifizierte Produktzertifizierungsstelle stellt die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit für das Produkt auf folgender Grundlage aus:

i. Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung (einschliesslich Probenahme), einer Typberechnung, von Werttabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung,

ii. Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle,

iii. laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle.

1.3. System 2+: Leistungserklärung der Herstellerin in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Bauprodukts auf folgender Grundlage:

a. Die Herstellerin führt folgende Schritte durch: