Vorlage BauPV

Vernehmlassung 2011/94: Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV) · 36 Seiten

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Anhang 6 (Art. 30 Abs. 2 und 31 Abs. 3) Anforderungen an die Technischen Bewertungsstellen

Kompetenz Beschreibung der Kompetenz Anforderung

1. Analyse Erkennen möglicher Risiken Eine TBS muss mit Rechtspersönlichkeit der Risiken und Vorteile der Verwendung ausgestattet sein.

innovativer Bauprodukte bei Sie muss von Interessengruppen unabhängig Fehlen gesicherter/ konsoli- und von Sonderinteressen frei sein.

dierter technischer Informati-

onen über ihre Leistung im Zusätzlich müssen die Mitarbeitenden der Fall eines Einbaus in Bau- TBS über Folgendes verfügen:

werke. a) Objektivität und soliden technischen Sachverstand;

2. Festlegung Umsetzung des Ergebnisses

der techni- der Risikoanalyse in techni- b) genaue Kenntnis der rechtlichen Bestimschen Krite- sche Kriterien für die Bewer- mungen und sonstigen Anforderungen, die rien tung des Verhaltens und der für die Produktbereiche gelten, für die sie

Leistung von Bauprodukten benannt werden soll;

in Bezug auf die Einhaltung c) generelles Verständnis der Baupraxis und der geltenden Vorschriften. eingehende technische Sachkenntnis betreffend die Produktbereiche, für die die Stelle benannt werden soll;

Bereitstellen der technischen

Informationen, die von den d) genaue Kenntnis der spezifischen Risiken Beteiligten des Bauprozesses und der technischen Aspekte des Baupro-

als potenzielle Verwendende zesses;

von Bauprodukten (Herstelle- e) genaue Kenntnis der bezeichneten harrin, Konstrukteure, Auftrag- monisierten Normen und Prüfverfahren für nehmer, Installationsbetriebe) die Produktbereiche, für die die Stelle

benötigt werden. benannt werden soll;

3. Festlegung Entwicklung und Validierung f) geeignete Sprachkenntnisse.

der Bewer- geeigneter (Prüf- oder Be- Die Vergütung des Personals der TBS darf tungsverfah- rechnungs-) Verfahren zur

sich nicht nach der Anzahl der durchgeführren Bewertung der Leistung in ten Bewertungen oder deren Ergebnissen

Bezug auf die wesentlichen richten.

Merkmale der Bauprodukte

unter Berücksichtigung des

Stands der Technik

4. Bestim- Verstehen und Evaluieren des Mitarbeitenden der TBS müssen über das mung der Herstellungsprozesses eines entsprechende Wissen über den Zusammenspezifischen konkreten Produkts zwecks hang zwischen Herstellungsprozessen und werkseigenen Ermittlung geeigneter Mass- Produktmerkmalen in Bezug auf die werks-Produktions- nahmen zur Gewährleistung eigene Produktionskontrolle verfügen.

kontrolle der Produktbeständigkeit im

Verlauf des betreffenden

Herstellungsprozesses.