Vorlage BauPV

Vernehmlassung 2011/94: Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV) · 36 Seiten

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Kompetenz Beschreibung der Kompetenz Anforderung

5. Bewertung Anhand harmonisierter Neben den Anforderungen der Punkte 1, 2 des Produkts Kriterien Bewertung der und 3 muss eine TBS Zugang zur erforderli-

Leistung in Bezug auf die chen Infrastruktur für die Bewertung der wesentlichen Merkmale von Leistung in Bezug auf die wesentlichen Bauprodukten auf der Grund- Merkmale von Bauprodukten in den Prolage harmonisierter Verfah- duktbereichen verfügen, für die die Stelle ren. benannt werden soll.

6. Allgemei- Gewährleistung von Einheit- Die TBS muss Folgendes vorweisen beziene Verwal- lichkeit, Zuverlässigkeit, hungsweise über Folgendes verfügen:

tung Objektivität und Rückver- a) nachweisliche Befolgung der guten

folgbarkeit durch die dauer- Verwaltungspraxis;

hafte Anwendung zweck-

mässiger b) eine Strategie und einschlägige Verfahren für die Wahrung der Vertraulichkeit sensib-Verwaltungsverfahren

ler Informationen in der TBS und bei allen ihren Partnern;

c) ein Dokumentenverwaltungssystem, das die Registrierung, Rückverfolgbarkeit, Pflege und Archivierung aller relevanten Dokumente sicherstellt;

d) einen Mechanismus für interne Betriebsprüfung und Bewertung durch das Leitungspersonal zwecks regelmässiger Überwachung der Einhaltung zweckmässiger Verwaltungsverfahren;

e) ein Verfahren für die objektive Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen.