Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 38 Seiten
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3.1.6 Öffentliche Krankenkasse als Instrument zur Kosteneindämmung?
Die Volksinitiative bezweckt in erster Linie die Einrichtung einer nationalen öffentlichen Kasse für die obligatorische Krankenversicherung durch den Bund. Sie zielt somit nicht prioritär auf die Eindämmung der Kosten ab. Die Initiative enthält denn auch keine explizite Verpflichtung zu Kosten eindämmenden Massnahmen.
Laut Argumentarium der Initiantinnen und Initianten wird die öffentliche Einheitskasse die administrativen Kosten reduzieren können. Namentlich werden die entfallenden Werbe- und Wechselkosten der heutigen Versicherer erwähnt. Zwar würden bei einer Einheitskasse gewisse Verwaltungskosten entfallen oder sich reduzieren. Jedoch ist mit erheblichen Umstrukturierungskosten zu rechnen, die während Jahren zu Buche schlagen. Zudem ist mit dem Aufbau einer Versicherungseinrichtung mit Monopolstellung fraglich, dass diese effizienter arbeiten und die Leistungskosten besser kontrollieren würde als die bestehenden Krankenkassen. Im Übrigen hat unter dem KVG die Anzahl der Krankenkassen, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführen, von 145 im Jahre 1996 auf 62 im Jahr 2012 abgenommen. Bei den Verwaltungskosten lässt sich – in Franken pro versicherte Person – vorerst eine Abnahme von 133 (1996) auf 118 (1999) Franken und in der Folge eine Zunahme auf 160 Franken (2011) feststellen. Das jährliche Wachstum der Verwaltungskosten liegt damit über die ganze Zeitperiode hinweg mit 1,2% leicht unter dem Schweizer Lohnwachstum gemäss Lohnindex des Bundesamtes für Statistik (1,3%), wobei es allerdings seit 1999 etwas höher ausgefallen ist.
Auf die Verwaltungs- und Durchführungskosten entfallen bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 5,4 Prozent der Ausgaben7. Bei anderen Sozialversicherungen liegt dieser Wert teilweise deutlich höher, namentlich bei der Unfallversicherung (11,3%), der Arbeitslosenversicherung (9,0%) oder der Invalidenversicherung (6,0%). Tiefer liegt der Anteil dagegen in denjenigen Sozialversicherungen, deren Ausgaben nahezu vollständig Rentenzahlungen umfasst, d. h. in der AHV (0,4%), der EO (0,2%) sowie den Familienzulagen (2,8%). Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keinerlei Renten bezahlt werden, sondern das personalintensivere Geschäft der Kontrolle und Bezahlung von Rechnungen der Leistungserbringer betrieben wird, ist nicht zu erwarten, dass die öffentliche Krankenkasse die Verwaltungskosten signifikant senken könnte.
3.1.7 Auswirkungen auf den Tarifwettbewerb
In einem System mit einer nationalen öffentlichen Krankenkasse ändern sich die Wettbewerbsregeln im Tarifbereich: Einer Vielzahl von Leistungserbringern steht ein einziger Versicherer gegenüber. Auf Versichererseite besteht somit eine Monopolsituation. Man könnte davon ausgehen, dass die Versicherer dadurch über eine stärkere Position im Rahmen der Tarifverhandlungen verfügen, als dies bei einer Vielzahl von Krankenversicherern der Fall ist. Da die Leistungserbringer in den Organen der öffentlichen Krankenkasse sitzen, und dadurch in einen gewissen Interessenkonflikt geraten, wird eine allfällige Stärke des Monopols bei den Verhandlungen mit den Leistungserbringern relativiert.
7 Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2011. Alle Angaben beziehen sich auf das Jahr 2010.