Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 38 Seiten
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dass eine Trennung nicht mit hohen Kosten verbunden ist und auch keinen tiefen Einschnitt in die Rechte der Versicherer bedeutet.
Insgesamt dürften die Verwaltungskosten durch die Massnahmen um maximal vier Millionen Franken ansteigen.
Bezüglich der Rückstellungen und Reserven der Rückversicherung kann gesagt werden, dass deren Aufbau für die Rückversicherung durch die gemeinsame Einrichtung exakt dem Abbau der Krankenkassen entspricht, da diese aufgrund der kleineren Risiken über weniger Reserven verfügen müssen. Demnach ist hier kein Mehrbedarf erforderlich.
Mit der Einführung der obligatorischen Rückversicherung für sehr hohe Kosten ist mit einer Abnahme der Anzahl Rückversicherungsverträge nach Artikel 14 zu rechnen. Die Krankenkassen würden somit die Prämien an die Rückversicherungen nach Artikel 14 einsparen.
Mit der Einführung der Massnahmen sinkt der Anreiz zur Risikoselektion deutlich, da die sehr hohen Kosten von der Rückversicherung vergütet werden. Die verminderte Risikoselektion führt gesamthaft zu einer Abnahme der Kassenwechsel, auch wenn der Wettbewerb bei den Angeboten und der Kostenkontrolle weiterhin spielt. Aktuell wechseln jährlich sechs bis zwölf Prozent der Versicherten ihre Krankenkasse. Jeder Wechsel ist mit Kosten verbunden, die sich auf 150.00 bis 200.00 Franken belaufen. Falls aufgrund der Massnahmen nur noch die Hälfte dieser Versicherten die Krankenkasse wechseln, würden daraus jährliche Einsparungen von 50 bis 80 Millionen Franken resultieren.
Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten kann zwei gegenläufige Effekte auf den Anreiz und die Intensivität der Kostenkontrolle durch die Krankenkassen haben. Da diese künftig oberhalb des Schwellenwerts nur noch 20 Prozent der Kosten zu tragen haben, könnte dies einerseits dazu führen, dass sie die Kostenkontrolle im Bereich der Hochkostenfälle weniger intensiv wahrnehmen als bisher. Andererseits gewinnt die Kostenkontrolle für die Krankenkassen aber an Bedeutung, da Risikoselektion als Geschäftsstrategie nicht mehr in Betracht kommt: Um sich erfolgreich im Markt zu positionieren, bleiben als hauptsächliche Optionen die Verbesserung der Dienstleistungen und eine effektive Kostenkontrolle.
Aus dem Gesagten folgt, dass die Einführung der Massnahmen aufgrund der Abnahme der Wechselkosten tendenziell zu einer Reduktion der Kosten der sozialen Krankenversicherung und damit der Prämienlast für die Versicherten führt.