Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 38 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

problem in der Krankenversicherung keine Lösungsansätze bietet. Eine Lösung kann vielmehr durch die periodische Überprüfung der Leistungen sowie durch Preisanpassungen erreicht werden. Diese Linie wird durch eine Abfolge gezielter Massnahmen, die zum Teil schon wirksam sind, verfolgt und ist durch markante Schritte in den kommenden Jahren zu erweitern und zu vertiefen.

Nach Meinung des Bundesrates sind die mit der Einführung des KVG gesetzten Ziele in erster Linie durch eine fortgesetzte Konsolidierung des Systems anzustreben.

So soll mit den bereits angestossenen Korrekturen das gegenwärtige Wettbewerbssystem beibehalten werden. Mit einem Wettbewerb, welcher unter verbesserter Aufsicht spielt, können die Versicherer weiterhin Ideen und Versicherungsmodelle entwickeln, mit denen den Bedürfnissen der Versicherten flexibel Rechnung getragen werden kann. Diese Ideen und Modelle sind auch eine treibende Kraft für Qualitätsverbesserungen, insbesondere im Bereich der Überprüfung der Rechnungen der Leistungserbringer. Sie ist des Weiteren ein Faktor zur Bekämpfung des Kostenanstiegs, da die Versicherer ein Interesse daran haben, die Prämien tief zu halten.

Die entsprechenden Korrekturen sind im Rahmen des vom Bundesrat lancierten Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und den Reformen im KVG bereits in die Wege geleitet.

Das bestehende System der sozialen Krankenversicherung weist jedoch immer noch Verbesserungspotential auf und zwar insbesondere im Bereich der Risikoselektion und der Transparenz.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat, die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» abzulehnen und ihr gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.