Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 38 Seiten
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Kosten sparendem Verhalten der Beteiligten. Der Bundesrat will deshalbauf dem eingeschlagenen Weg der Systemkonsolidierung weiterfahren. Die entsprechenden Korrekturen sind im Rahmen des vom Bundesrat vorgeschlagenen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und den Reformen im KVG zum Teil bereits in die Wege geleitet.
Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Einführung einer einheitlichen öffentlichen Krankenkasse ab.
8 Der Bundesrat schlägt einen indirekten Gegenvorschlag vor
Das heutige System der sozialen Krankenversicherung weist einige Verbesserungsmöglichkeiten auf. Trotzdem ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich das wettbewerbsorientierte System, wie es seit der Einführung des KVG im Jahr 1996 besteht, bewährt hat und grundsätzlich beibehalten werden muss. Bestehende Fehlanreize wie beispielsweise die Risikoselektion müssen jedoch behoben werden.
Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, eine verbesserte Solidarität im Rahmen einer stabileren Prämiensituation der verschiedenen Versicherer zu erreichen, um so der Risikoselektion, welche die Versicherer teilweise betreiben, entgegenzuwirken ohne den Wettbewerb der Versicherer auszuschalten. Zudem will der Bundesrat mehr Transparenz in der sozialen Krankenversicherung erhalten. Deshalb stellt der Bundesrat der Initiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser Gegenvorschlag beinhaltet wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Risikoselektion und führt im bestehenden System Neuerungen ein, um die Solidarität in der sozialen Krankenversicherung zu verbessen.
9 Grundzüge der Vorlage
Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" umfasst im Wesentlichen zwei Elemente.
Mit der Einführung einer Rückversicherung für sehr hohe Kosten und einer weiteren Verfeinerung des Risikoausgleichs soll der Anreiz zur Risikoselektion für die einzelnen Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung minimiert werden. Daraus wird sich zudem eine Angleichung der Prämien der verschiedenen Versicherer ergeben, was den Anreiz zur Risikoselektion vermindert und einen häufigen Kassenwechsel auch für die Versicherten weniger attraktiv macht. Die Wechselkosten werden somit verringert. Der Wettbewerb unter den Versicherern soll beibehalten werden, aber er soll vermehrt dort spielen, wo er vom Gesetzgeber ursprünglich gewollt ist, nämlich bei der Qualität der Versicherungsleistungen, Angebote und Kostenkontrolle.
Zudem sollen die Grund- und die Zusatzversicherung in dem Sinne getrennt werden, dass sie künftig von unterschiedlichen Gesellschaften (juristischen Einheiten) durchgeführt werden und dass Informationsbarrieren zwischen einer Krankenkasse und einer anderen Gesellschaft einer Gruppe eingeführt werden. Nebst der daraus resultierenden verbesserten Transparenz dient auch diese Massnahme der Eindämmung der Risikoselektion.