Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 38 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht
kaum adäquat zu erfassen sind, mittels dieser Rückversicherung solidarisch getragen, was die Problematik der seltenen Erkrankungen mit hohen Kosten entschärft. Untersuchungen aus Deutschland zeigen denn auch, dass mit einer Kombination von verfeinertem Risikoausgleich und nachträglichem Kostenausgleich im Bereich der Hochkostenfälle der Risikoselektion wirksamer begegnet werden kann als mit nur einer dieser beiden Massnahmen. In Deutschland hat sich gezeigt, dass trotz Verfeinerung des Risikostrukturausgleichs mit einer Wiedereinführung des im Zuge der Verfeinerung abgeschafften Hochrisikopools die "Zielgenauigkeit" des Ausgleichsverfahrens auf der Ebene der Versicherten, der gebildeten Gruppen und der Kassen deutlich verbessert würde.15
Bei der Bestimmung des Schwellenwertes, ab dem die Rückversicherung für sehr hohe Kosten zum Tragen kommt, ist das gute Zusammenspiel mit dem Risikoausgleich zu berücksichtigen, da die Kosten, die von der Rückversicherung getragen werden, nicht in den Risikoausgleich einfliessen. Heute erhält ein Versicherer für eine Person mit sehr hohem Krankheitsrisiko (beispielsweise ältere Frauen, die im Vorjahr hospitalisiert waren) pro Jahr Beiträge aus dem Risikoausgleichsfonds in der Höhe von 20'000.-- Franken, in Einzelfällen gar mehr. Mit der Einführung einer Rückversicherung für sehr hohe Kosten würden diese Beiträge sinken, da ein Teil der hohen Kosten durch die Rückversicherung getragen und damit nicht mehr voll in die Berechnung des Risikoausgleichs eingehen würden; dennoch ist bei der Festsetzung des Schwellenwerts zu berücksichtigen, dass Krankenkassen für das erhöhte Krankheitsrisiko oftmals bereits durch den Risikoausgleich entschädigt werden. Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten soll dann eine Rolle zu spielen, wenn dieser Ausgleich nicht genügend ausfällt.
Aufgrund von Simulationen lässt sich ermitteln, wie hoch der Schwellenwert für die Rückversicherung angesetzt werden müsste, damit der Risikoausgleich optimal funktioniert. Die Simulationen beruhen auf den bezahlten Leistungen von rund 87 Prozent der Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Massgebend war die Summe der Leistungen, die im Jahr 2011 erbracht und bis Ende Februar 2012 abgerechnet wurde. Als Mass für das gute Funktionieren wurde der Erklärungswert definiert, den die Faktoren des Risikoausgleichs - unter Berücksichtigung der Rückversicherung - für die Kostenunterschiede der Erstversicherer haben (R2). Die Kenngrösse R2 macht also eine Aussage über den Anteil der Kostenunterschiede, der mit dem Risikoausgleich und dem Rückversicherer ausgeglichen wird. Die Ergebnisse der durchgeführten Simulationen zeigen, dass der Erklärungsgehalt am höchsten und mehr oder weniger konstant ist, wenn der Schwellenwert im Bereich von 15 000 bis 30 000 Franken festgesetzt wird (bei einem Selbstbehalt des Erstversicherers von 20 Prozent), wobei das Maximum unterhalb von 20 000 Franken liegt. Gestützt auf diese Betrachtung sieht Variante 1 daher vor, die Schwelle beim Sechsfachen der durchschnittlich vergüteten Leistungen anzusetzen, was basierend auf die Angaben 2011 eine Schwelle von 16 296 Franken ergeben würde. Bei dieser Schwelle wird für 3,6 Prozent der Versicherten eine Versicherungsleistung fällig und über die Rückversicherung werden 18 Prozent der heute von den Krankenkassen zu zahlenden Kosten finanziert.
15 Bundesversicherungsamt (2011): Evaluationsbericht zum Jahresausgleich 2009 im Risikostrukturausgleich, Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, Kap. 7.1.