Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 38 Seiten
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Franken8. Bei den Kantonen kommen die Subventionen der Leistungserbringer hinzu; insbesondere der Spitäler. Die Subventionen an Leistungserbringer betrugen im Jahr 2010 rund 9,4 Milliarden Franken9. Von den insgesamt rund 34,8 Milliarden Franken, die im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind, übernimmt die öffentliche Hand dementsprechend etwa 38,6 Prozent. Aufgrund der Angleichung der Prämien und damit einhergehend der Erhöhung der tiefen Prämien ist davon auszugehen, dass die von der öffentlichen Hand geleisteten Prämienverbilligungen eher ansteigen müssen, um eine analoge Entlastung der Versicherten wie heute zu erreichen.
4.2 Auswirkungen auf die Versicherer
Die soziale Krankenversicherung wäre bei Annahme der Volksinitiative nicht länger Teil des Geschäftsbereichs der bestehenden Krankenversicherer. Diese hätten die Möglichkeit, weiterhin Zusatzversicherungen anzubieten. Die 62 heute im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätigen Krankenkassen würden ihrer hauptsächlichen Geschäftstätigkeit entledigt. Insbesondere jene Kassen, die keine Zusatzversicherungen durchführen, werden sich – sofern sie nicht ihren Zweck ändern und in einem neuen Bereich eine Geschäftstätigkeit aufnehmen – zur Auflösung gezwungen sehen. Es ist davon auszugehen, dass viele bestehende Einrichtungen ihre Tätigkeit einstellen müssten. Die Einrichtung einer öffentlichen Einheitskasse eine grundlegende Reorganisation der Organisationsstrukturen und der Verwaltungsabläufe zur Folge, von denen ein Grossteil der 12'21910 Krankenkassenangestellten der Grund- und Zusatzversicherung betroffen wären. Bei den Kosten, die den Versicherern, Bund und Kantonen durch die Annahme der Initiative entstehen würden, ist zu unterscheiden zwischen den Umstellungs- und den späteren Betriebskosten. Beide sind von der konkreten Umsetzung der Volksinitiative abhängig und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.
5 Internationaler Vergleich
In den Industriestaaten kommen, wenn man von den USA absieht, grundsätzlich zwei verschiedene Gesundheitssysteme vor: der nationale Gesundheitsdienst, der hauptsächlich durch Steuern finanziert ist (sog. «Beveridge-Modell»), sowie das Sozialversicherungsmodell, auch «Bismarck-Modell» genannt. Nach dem Sozialversicherungsmodell sind die Gesundheitssysteme in Deutschland, Frankreich, den Benelux-Ländern, Österreich, vielen osteuropäischen Ländern sowie in Japan und Südkorea finanziert. Die Systeme unterscheiden sich im Einzelnen allerdings erheblich. In den meisten Ländern existieren mehrere Versicherer, wobei diese jedoch nicht überall frei gewählt werden können, sondern oftmals in Abhängigkeit vom Arbeitgeber, Arbeitsstatus oder Wohnort vorgegeben sind. Wie in der Schweiz besteht Wahlfreiheit bezüglich des Versicherers in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Israel, Tschechien sowie in der Slowakei (sog. «Reguliertes Marktmodell»). Ein System mit einem einzigen öffentlichen Krankenversicherer existiert in
8 BAG, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2011.
9 BFS, Finanzierung des Gesundheitswesens nach Finanzierungsregimes.
10 BAG, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2010.