Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 38 Seiten

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10 Auswirkungen

10.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten und die Verfeinerung des Risikoasugleichs sowie die Trennung der Grund- und Zusatzversicherung erfordern beim Bund keine zusätzlichen Ressourcen.

Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten wird tendenziell zu einer Verringerung der Prämienlast führen. Damit verringern sich auch die Beiträge des Bundes an die individuelle Prämienverbilligung (IPV).

10.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten und die Verfeinerung des Risikoausgleichs sowie die Trennung der Grund- und Zusatzversicherung erfordern bei Kantonen und Gemeinden keine zusätzlichen Ressourcen.

Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten wird tendenziell zu einer Verringerung der Pärmienlast führen. Damit verringern sich auch die Beiträge der Kantone an die individuelle Prämienverbilligung (IPV).

10.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Das finanzielle Volumen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht 4-5 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Auswirkungen der Vorlage auf die Volkswirtschaft sind nicht zu erwarten. Durch die Unterbindung der Risikoselektion durch die Versicherer wird indessen die Effizienz der Mittelverwendung im betroffenen Sektor gesteigert. Die Vorlage trägt zu einer sauberen und reibungslos verlaufenden Finanzierung der sozialen Krankenversicherung bei. Zudem kann der Wettbewerb zwischen den Versicherern vermehrt dort spielen, wo er vom Gesetzgeber ursprünglich gewollt ist, nämlich bei der Qualität der Versicherungsangebote und der Kostenkontrolle. Auch in diesem Sinne trägt die Vorlage zur Systemoptimierung bei.

10.4 Finanzielle Auswirkungen für die Krankenversicherung

Die Durchführung der Rückversicherung und die Verfeinerung des Risikoausgleichs sind mit höheren Verwaltungskosten bei der gemeinsamen Einrichtung verbunden. Aufgrund der Neuerungen ist mit einer Zunahme der Verwaltungskosten inklusive der stichprobenweisen Revisionen bei den Kassen von rund zwei Million Franken zu rechnen. Auch bei den Krankenkassen ist wegen des zusätzlichen administrativen Aufwandes mit einer Erhöhung der Verwaltungskosten in einem etwas geringeren Ausmass zu rechnen. Infolge der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung ist nur mit einem unwesentlichen Anstieg der Verwaltungskosten zu rechnen. Viele Gesellschaften haben die Trennung der sozialen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen und deren Aufteilung auf unterschiedliche juristische Einheiten bereits ohne gesetzliche Pflicht vorgenommen. Es ist daher davon auszugehen,