Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 38 Seiten
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1.2 Zustandekommen
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» ist nach Vorprüfung durch die Schweizerische Bundeskanzlei per 18. Januar 20113 am 23. Mai 2012 mit der notwendigen Anzahl Unterschriften eingereicht worden. Die Bundeskanzlei hat mit Verfügung vom 19. Juni 20124 das formelle Zustandekommen der mit 115'841 gültigen Unterschriften eingereichten Volksinitiative festgestellt.
1.3 Behandlungsfristen
Die Volksinitiative ist in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht worden. Der Bundesrat hat beschlossen, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Gestützt auf Artikel 97 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG)5 hat der Bundesrat bis zum 23. November 2013 Zeit, der Bundesversammlung eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Gemäss Artikel 100 ParlG hat die Bundesversammlung ihrerseits bis am 23. November 2014 zu entscheiden, ob sie die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt. Vorbehalten bleibt die Möglichkeit für die Bundesversammlung, die Frist um ein Jahr zu verlängern, wenn mindestens ein Rat über einen Gegenentwurf oder einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf Beschluss gefasst hat (Art. 105 Abs. 1 ParlG).
1.4 Gültigkeit
Die Volksinitiative erfüllt die Anforderungen an die Gültigkeit nach Artikel 139 Absatz 3 BV:
a) Sie ist als vollständig ausgearbeiteter Entwurf formuliert und erfüllt die Anforderungen an die Einheit der Form;
b) Sie bezieht sich ausschliesslich auf die Frage der Errichtung einer öffentlichen Krankenkasse und erfüllt somit die Anforderungen an die Einheit der Materie;
c) Die Initiative verletzt keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Sie erfüllt somit die Anforderungen an die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht.
Die Initiative ist deshalb gültig.
2 Ziel und Inhalt der Volksinitiative
Die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» hat ein Ziel, nämlich die Einrichtung einer einzigen öffentlichen Krankenkasse für die obligatorische Krankenpflegeversicherung durch den Bund.
3 BBl 2011 1317
4 BBl 2012 6631