Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 38 Seiten

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ringer-Krankenkasse nicht berührt wird. Die Versicherten und die Leistungserbringer erhalten ihre Kosten wie bisher von ihrer Krankenkasse vergütet. Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten ist demnach nicht mit Modellen wie beispielsweise einem Hochrisikopool gleichzustellen, bei welchem teure Fälle direkt versichert und zudem deren Behandlungen gesteuert würden. Mit der Rückversicherung für sehr hohe Kosten wird die Solidarität in der Krankenversicherung verbessert, womit die einzelnen Versicherer praktisch keinen Anreiz zur Risikoselektion mehr haben.

Abs. 2

Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten übernimmt die Leistungskosten eines Versicherten, wenn diese einen bestimmten, vom Bundesrat festgelegten Betrag überschreiten. Vorgesehen ist, dass diese Schwelle beim Sechsfachen (Variante 1) oder beim Zwölffachen (Variante 2) der durchschnittlich Nettoleistungen (d.h. abzüglich der Franchisen und Selbstbehalte, welche die Versicherten selbst zu tragen haben) zu stehen kommt. Damit wird die Solidarität zwischen den einzelnen Versicherern gestärkt und gleichzeitig deren finanzielle Sicherheit verbessert, indem sie nicht mehr so hohe finanzielle Risiken eingehen müssen. Das Risiko einer Krankenkasse wird mit der Rückversicherung für sehr hohe Kosten pro versicherte Person maximal beim definierten Schwellenwert liegen (plus Selbstbehalt der Krankenkasse). Die Leistungskosten sind für die Krankenkassen somit viel besser kalkulierbar als bisher, wo die Kosten praktisch ins Unermessliche steigen konnten. Die Solidarität wird gestärkt, weil die über der Schwelle liegenden Kosten durch die Rückversicherung und damit letztendlich durch alle Versicherten finanziert werden. Die solidarische Vergütung sowie die beschränkten Risiken für die einzelnen Krankenkassen werden zu einer Angleichung der Prämien der verschiebenden Krankenkassen führen. Da die teuren Fälle und damit sogenannte "schlechte Risiken" durch die Rückversicherung abgefangen werden, geht auch der Anreiz zur Risikoselektion stark zurück.

Abs. 3

Für die Kosten, welche in einem Kalenderjahr nach Absatz 1 zu berücksichtigen sind, wird, wie bei der Bestimmung der Prämien des Erstversicherers, auf das Behandlungsdatum abgestellt und nicht auf das Rechnungsdatum. Dies kann unter Umständen bei Behandlungen, die während eines Jahreswechsels erfolgen und somit zwei Jahre betreffen wesentlich sein. Die Kosten werden in einem solchen Fall entsprechend den Behandlungsdaten pro rata temporis auf beide Jahre aufgeteilt.

Art. 16b (neu) Prämien

Abs. 1

Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten wird durch Anteile der Versichertenprämien, welche die Krankenkassen pro versicherte Person abgeben müssen, finanziert. Die Versicherten zahlen ihre Krankenkassenprämien in der Regel monatlich. Eine monatliche Überweisung der Prämienanteile an die Rückversicherung für sehr hohe Kosten würde jedoch aufgrund des daraus resultierenden Verwaltungsaufwan-