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Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 34 Seiten

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Befragungen von Kunden der SGH, Banken und kantonalen Wirtschaftsförderern sowie die Ergebnisse durchgeführter Workshops und Expertengespräche zeigen, dass die Kunden der SGH sowohl mit der Abwicklung der Finanzierung als auch mit den Beratungsdienstleistungen der SGH sehr zufrieden'sind. Fast alle Befragten würden die SGH weiterempfehlen. Die Banken beurteilen die Zusammenarbeit mit der SGH ebenfalls positiv und bewerten die Mitwirkung der SGH an den Investitionsprojekten als massgeblich oder ausschlaggebend. Konkurrenzsituationen zur SGH werden nicht erwähnt. Die kantonalen Tourismusfachstellen beurteilen die SGH gemäss den voriiegenden Evaluationsergebnissen hingegen ambivalent. Diese fordern teilweise eine verstärkte Förderung der Beherbergungswirtschaft über die SGH, allerdings ohne den Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit in Frage zu stellen.

1.4 Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates

Ende 2012 wurde der Bundesrat mittels zweier Motionen der Finanzkommissionen des Nationalrats (12.3985) und des Ständerats (12.3989), welche vom Parlament einstimmig überwiesen wurden, beauftragt, in einem Bericht Auskunft über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates^ zu geben.

Mit der Gutheissung dieses Berichts am 26. Juni 2013 durch den Bundesrat («Tourismusbericht») wurden gleichzeitig mehrere im Zusammenhang mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative eingereichte und vom Pariament übenwiesene Vorstösse beantwortet beziehungsweise erfüllt. Dabei geht es zum einen um die Postulate Vogler (12.3371 ) und Fournier (12.3467), welche den Bundesrat dazu aufgefordert haben, die Folgen der Zweitwohnungsinitiative auf die davon betroffenen Volkswirtschaften zu untersuchen. Zum andern handelt es sich um das Postulat Baumann (12.3495), in welchem der Bundesrat beauftragt worden ist, aufzuzeigen, wie in der Schweiz eine Tourismusbank nach österreichischem Vorbild aufgebaut werden könnte.

Die Analysen im Rahmen des Tourismusberichts kommen zum Schluss, dass kein Bedarf für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Tourismuspolitik des Bundes besteht. Dennoch besteht aufgrund der durchgeführten Überprüfung der strategischen Optionen in der Beherbergungsförderung sowie aufgrund der Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative ein tourismuspolitischer Handlungsbedari'. Aus diesem Grund hat der Bundesrat erstens eine Optimierung der Beherbergungsförderung und zweitens ein Impulsprogramm 2016-2019 zur Begleitung und Abfedemng des infolge der Zweitwohnungsinitiative beschleunigten Strukturwandels im Schweizer Tourismus beschlossen und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF mit der Umsetzung beauftragt

Mit der Optimierung der Beherbergungsförderung soll zum einen die Wirkung der Fördertätigkeit der SGH verstärkt werden und zum anderen sollen Anpassungen aufgrund der Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative vorgenommen werden.

1.5 Prüfung der ordnungs- und rechtmässigen Mittelverwendung durch die EFK

Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK hat Ende 2013 / Anfang 2014 eine Prüfung der ordnungs- und rechtmässigen Mittelvenwendung bei der SGH durchgeführt. Die EFK kommt zum Ergebnis, dass die Verwaltung der SGH, das SECO und die Kontrollstelle PwC ihre Aufsichtsaufgaben sorgfältig wahrnehmen sowie dass die Abläufe, das Köntrollsystem, die Dokumentation und die Infonnatiksysteme der SGH professionell eingerichtet sind. Des Weiteren empfiehlt die EFK bei der Revision der Verordnung die Definition der Eigenwirtschaftlichkeit zu überprüfen, die Kompetenzen zur Anlage von nicht eingesetzten Bundesdariehen zu regeln und die Kompetenzen der SGH zur Beschaffung von Fremdkapital auf den Kapi-

^ Vgl. Schweizerischer Bundesrat (2013). 664.31/2005/03418 \COO.2101.104.6.2734629 6/27