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Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 34 Seiten

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kann, ist davon auszugehen, dass die Fördertätigkeit der SGH ab dem Jahr 2019 auch ohne zusätzliche Erhöhung des Bundesdariehens auf einem angemessenen Niveau fortgesetzt werden kann. Der Grund dafür ist, dass das Potenzial für Dariehensgewährungen mit dem Ausbau des Darlehensbestands und dem damit verbundenen über die Zeit ansteigenden Amortisationsvolumen zunimmt. Darauf hinzuweisen ist, dass die SGH zurzeit davon ausgeht, dass der en/vartete Ausbau der Fördertätigkeit mit dem aktuellen Personalbestand bewältigt werden kann.

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