Vorlage
Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 34 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
935.121 Dienstleistungsgewerbe
4. Abschnitt: Organe
Art. 11 Organisation der Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, die Verwaltung und die Revisionsstelle.
Art. 12 Generalversammlung
' Die Generalversammlung ist das oberste Organ der SGH.
Sie beschliesst über Erlass und Änderung der Statuten nachdem der Bundesrat ihnen zugestimmt hat.
Art. 13 Verwaltung: Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder
' Die Verwaltung besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und acht weiteren Mitgliedern.
2 Bei der Wahl der Mitglieder der Verwaltung ist auf eine angemessene Vertretung der Beherbergungswirtschaft, der Banken, der Sprachregionen und der Geschlechter zu achten.
3 Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschimg (WBF) wählt auf Vorschlag der Verwaltung den Präsidenten oder die Präsidentin.
4 Das WBF wählt vier Mitglieder und den Präsidenten oder die Präsidentin der Verwaltung auf der Basis eines von ihm erstellten Anforderungsprofils.
5 Die anderen vier Mitglieder werden von der Generalversammlung gewählt. Die Vertreter des Bundes stimmen bei dieser Wahl nicht mit.
•Art. 14 Verwaltung: Aufgaben
' Die Verwaltung ist das Leitorgan. Sie hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:
a. die Oberleitung der SGH und die Erteilung der nötigen Weisungen;
b. die Festlegung der Organisation;
c. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung;
d. Begründung, Änderung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse mit den Mitgliedern der Direktion und den leitenden Angestellten;
e. die Oberaufsicht über die Direktion, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Réglemente und Weisungen;
f die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitimg der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse.
2 Sie beschliesst über Erlass und Änderung des Geschäftsreglements nachdem der Bundesrat ihm zugestimmt hat.