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Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 34 Seiten

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Der Bund fördert den Tourismusstandort Schweiz gezielt, indem er erstens die Tourismuswirtschaft in ihren Bemühungen unterstützt, die Attraktivität des touristischen Angebots zu erhöhen. Konkret stehen der Tourismuspolitik diesbezüglich die Instmmente zur Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) sowie die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH .zur Verfügung. Zweitens sorgt der Bund mit seinen finanziellen Beiträgen an Schweiz Tourismus dafür, dass das Tourismusland Schweiz einen überzeugenden und geschlossenen Marktauftritt erhält, der sowohl inländische als auch ausländische Besucherinnen und Besucher anzieht. Im Übrigen fördert der Bund den Tourismus auch über die Neue Regionalpolitik NRP.

Damit setzt der Bundesrat mit der Wachstumsstrategie 2010 primär auf eine gezielte Weiterentwicklung und Optimienjng der bewährten Instrumente der Tourismuspolitik. Daneben wurden aber auch verschiedene Neuerungen eingeführt. Diese umfassten im Wesentlichen die Verstärkung der tourismuspolitischen Querschnittsaufgaben, der Aufbau eines strategischen Issue Managements sowie die Totalrevision der touristischen Innovationsförderung (Innotour).

Eine grundlegende Neuerung der Wachstumsstrategie 2010 war die Einfühmng von Umsetzungsprogrammen als Basis für den Vollzug der Tourismuspolitik des Bundes. Diese setzen thematische Schwerpunkte und identifizieren innerhalb der vier Stossrichtungen der Tourismuspolitik Kernprojekte, welche prioritär umzusetzen sind. Das erste Umsetzungsprogramm für die Periode 2012-2015 wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO im Frühjahr 2012 publiziert.^ Dieses umfasst acht Handlungsfelder mit insgesamt 30 Kernprojekten, wovon rund zwei Drittel auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tourismusunternehmen und rund ein Drittel auf die Tourismus-Standortförderung entfallen.

Mit dem Bericht über die stmkturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates vom 26. Juni 2013 (vgl. Kapitel 1.4) wurde die Stossrichtung der Wachstumsstrategie aus dem Jahr 2010 bestätigt Die im Rahmen dieses Berichts durchgeführten Analysen zeigen, dass die Tourismuspolitik des Bundes konzeptionell gut aufgestellt und in der Umsetzung erfolgreich ist.

1.3 Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH

Der Bund fördert die Beherbergungswirtschaft basierend auf dem Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003 (SR 935.12, nachfolgend «Gesetz») sowie basierend auf der Verordnung zum Bundesgesetz über die Beherbergungsförderung vom 26. November 2003 (SR 935.121, nachfolgend «Verordnung»). Für den Vollzug ist die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH zuständig.

Die Zielsetzung des Bundes bei der Förderung der Beherbergungswirtschaft besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Schweizer Beherbergungswirtschaft zu erhalten und zu verbessern. Der Bundesrat hat diesen Auftrag folgendermassen präzisiert: «Investitionen sollen mitfinanziert werden, wenn sie marktgerecht sind. Marktgerecht heisst, dass die Betriebe in der Lage sein müssen auf dem Markt genügend Erträge zu erzielen, um Zinsen und Amortisationen auf dem Fremdkapital zu finanzieren.»^ Diese Zielsetzung wird als Förderzielsetzung bezeichnet.

Die SGH wahrt bei der Umsetzung der Förderzielsetzung die Eigenwirtschaftlichkeit. Zur Eigenwirtschaftlichkeit hat der Bundesrat folgendes festgehalten: «Die SGH soll in Zukunft alle Betriebskosten selbst tragen und die notwendigen Rückstellungen für allfällige Veriuste bil-

^ Vgl. SECO (2012). ^ Vgl. Schweizerischer Bundesrat (2002), S. 7208. 664.31/2005/03418 \COO.2101.104.6.2734629 4/27