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Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 34 Seiten

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1 Allgemeiner Teil

1.1 Überblick über die Vorlage

Die Tourismuspolitik des Bundes basiert auf der Wachstumsstrategie für den Tourisr musstandort Schweiz des Bundesrates aus dem Jahr 2010. Mit dem Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates vom Juni 2013 wurde die strategische Stossrichtung der Wachstumsstrategie bestätigt. Gleichzeitig hat der Bundesrat zur Weiterentwicklung der Tourismuspolitik des Bundes zwei Massnahmenpakete vorgeschlagen, zum einen eine Optimierung der Beherbergungsförderung des Bundes und zum anderen ein Impulsprogramm für die Jahre 2016-2019.

Die Beherbergungsförderung des Bundes basiert auf dem Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003 (SR 935.12). Für den Vollzug des Gesetzes ist die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH zuständig. Zur Optimierung der Beherbergungsförderung werden die Vollzugsbestimmungen der SGH revidiert. Die Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 26. November 2003 (SR 935.121) wird totalrevidiert. Des Weiteren werden die Statuten der SGH angepasst und es wird ein neues Geschäftsreglement der SGH ausgearbeitet. Mit dem vorliegenden Bericht werden die Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft erläutert und die im Rahmen der Totalrevision vorgenommenen Anpassungen beschrieben.

Die Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft umfasst zwei Hauptstossrichtungen. Die Fördertätigkeit der SGH wird erstens flexibilisiert und enweitert und zweitens präzisiert. Zudem werden Anpassungen an übergeordnetes Bundesrecht vorgenommen. Ein Überblick über die Totalrevision befindet sich im Anhang.

1.2 Die Tourismuspolitik des Bundes

Die Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz des Bundesrates aus dem Jahr 2010^ strebt an, den Erfolg und die Attraktivität des Tourismusstandorts Schweiz zu erhalten und zu stärken. Gemäss der Vision des Bundesrates schöpft der Schweizer Tourismus in Zukunft sein aussergewöhnliches Potenzial aus, schafft so Arbeitsplätze und trägt zur Lebensqualität und zum Wohlstand in der Schweiz bei.

Aufbauend auf der Vision hat der Bundesrat in der Wachstumsstrategie 2010 vier tourismuspolitische Ziele formuliert. Die Tourismuspolitik des Bundes soll:

1. die Rahmenbedingungen für die Tourismusunternehmen verbessern,

2. die Attraktivität des touristischen Angebots steigern,

3. den Marktauftritt des Tourismuslandes Schweiz stärken und

4. die Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen.

Mit der Tourismuspolitik beabsichtigt der Bundesrat folglich, als Hauptaufgabe die Rahmenbedingungen für die Schweizer Tourismuswirtschaft zu verbessern. Die Unternehmen sind die zentralen Träger einer wachstumsorientierten Tourismuspolitik, weil nur sie Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen können. Als zweiten Schwerpunkt umfasst die Tourismuspolitik des Bundes angebots- und nachfrageseitige Instrumente zur gezielten Förderung der touristischen Standorte.

! Vgl. Schweizerischer Bundesrat (2010). 664.31/2005/03418 \COO.2101.104.6.2734629 3/27